Womöglich haben die p.t. Leser ja eh' schon von der Causa gehört, aber ich schildere den Sachverhalt doch noch einmal in aller Kürze. Also: Die Münchner Zahnärztin Rosemarie Thalheim hat den Rechtsanwalt Hans Peter Kunz-Hallstein geehelicht und würde nun gerne den Tripelnamen Rosemarie Thalheim-Kunz-Hallstein tragen. Leider ist aber Trägern von Doppelnamen die Hinzufügung eines dritten Namens gesetzlich nicht erlaubt, weswegen Frau Dr. Thalheim jetzt vor das deutsche Bundesverfassungsgericht zieht und um ihren Tripelnamen kämpft.

Persönlich finde ich diese Sache von recht ambivalentem Charakter. Gegen Tripel- oder gar Quadrupelnamen sprechen manch praktische Erwägungen. Im Lichte der Poesie betrachtet ließe sich aber auch einiges für sie ins Treffen führen. Entschlösse sich zum Beispiel das Ehepaar Mensdorff-Pouilly und Rauch-Kallat dazu, ihre jeweils schon ausladenden Nachnamen zu einem gemeinsamen Gebinde zusammenzufügen, so entstünde der prächtige Quadrupel Rauch-Kallat-Mensdorff-Pouilly bzw. vielleicht sogar mögliche Permutationen wie Rauch-Pouilly-Mensdorff-Kallat, Namen also, denen ein ganz spezieller poetischer Zauber eigen ist.

Ich hoffe darauf, dass auch die p.t. Leser die eine oder andere Assoziation zu den Vor- und Nachteilen von Tripel- bzw. Quadrupelnamen beizusteuern haben.