Piringsdorf/Eisenstadt - Die FPÖ Burgenland wird das Ergebnis der Landtagswahl nicht anfechten. Das hat am Donnerstagabend der Landesparteivorstand nach eineinhalbstündigen Beratungen in Piringsdorf mit 9:4 Stimmen entschieden, teilte FPÖ-Landesparteisekretär Geza Molnar der APA mit.

Für eine Anfechtung habe gesprochen, "dass wir uns einfach nicht mit der Situation zufriedengeben wollen, dass es eine Wahlordnung gibt, die dem Missbrauch das Tor öffnet und die zusätzlich wahrscheinlich auch nicht verfassungskonform ist", sagte Molnar. Aus Juristenkreisen habe man gehört, dass eine Anfechtung sehr wohl Chancen auf Erfolg gehabt hätte. Damit hätte das Risiko einer Wahlwiederholung bestanden.

Jene, die gegen den Gang zum Höchstgericht aussprachen, hätten argumentiert, dass man eine Wiederholung des Urnenganges den Bürgern nicht zumuten möchte. Unter Umständen hätte man auch befürchten müssen, "dass dann auf den Kopf zu bekommen als FPÖ", wenn man eine Wahlwiederholung vom Zaun gebrochen hätte, meinte der Landesparteisekretär.

Gang zum Verfassungsgerichtshof

"Wir werden auf jeden Fall weder Kosten noch Mühen scheuen, dass wir diese Landtagswahlordnung zu Fall bringen", kündigte Molnar an. Man werde auch namhafte Rechtsexperten mit Expertisen beauftragen und prüfen, inwieweit man noch gegen die Entscheidung der Landeswahlbehörde vorgehen könne. Diese hatte vergangenen Freitag den Einspruch der Freiheitlichen gegen ziffernmäßige Ermittlungen der Kreiswahlbehörde abgewiesen.

Auf politischer Ebene bleibe die Forderung bestehen, dass die Landtagswahlordnung geändert wird, "vor allem in den Punkten Vorzugsstimmen und Briefwahl", so Molnar: "Wenn da die SPÖ nicht mitspielt, ergeht zumindest an die ÖVP die Forderung, den Gang zum Verfassungsgerichtshof freizumachen."

Niessl-Wahl durch FPÖ-Mandatare ausgeschlossen

Was die SPÖ betreffe, sei für die Freiheitlichen nun auch klar, dass die Wahl des Landtagspräsidenten durch die FPÖ-Mandatare ausgeschlossen sei, falls nicht eine verbindliche Zusage der SPÖ komme, dass die Wahlordnung in den kritisierten Punkten geändert werde. Bei der Landeshauptmannwahl werden die Freiheitlichen ohnedies nicht mitstimmen, so der Landesparteisekretär. Wenn es eine Einigung zwischen Rot und Schwarz gebe, die bevorzustehen scheine, sei die Oppositionsrolle für die FPÖ klar definiert.

Was das Wahlergebnis betreffe, sei die Angelegenheit nun für die Freiheitlichen vom Tisch. Man werde die vierwöchige Frist für eine Anfechtung verstreichen lassen. Dennoch wolle man sich die schriftliche Begründung der Landeswahlbehörde über die Zurückweisung des Einspruchs genau ansehen, denn bisher liege keine schriftliche Antwort vor. (APA)