Ein bemerkenswertes Urteil hat das Wiener Straflandesgericht am Mittwoch gefällt. Das Nachrichtenmagazin "News" wurde schuldig erkannt, mit einem Bericht über den angeblich nach dem Tod seiner Tochter in tiefer Trauer versunkenen Peter Alexander den im Mediengesetz verankerten höchstpersönlichen Lebensbereich von Personen auch des öffentlichen Interesses verletzt zu haben. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, "News"-Anwalt Gerald Ganzger legte dagegen volle Berufung ein.

Während es längst herrschende Judikatur ist, dass Erkrankungen oder die sexuelle Orientierung in den höchstpersönlichen Lebensbereich fallen und sich damit nicht ohne weiteres zum Gegenstand medialer Berichterstattung eignen, muss es sich nach Ansicht von Richterin Karin Burtscher der mittlerweile 84-jährige Peter Alexander auch nicht gefallen lassen, dass über seine Trauerarbeit spekuliert wird. Da sich der Entertainer schon vor Jahren völlig von der Öffentlichkeit zurückgezogen habe, sei es nicht zulässig, "wenn öffentlich über seine Gefühle und inneren Regungen spekuliert wird", stellte Burtscher fest.

Unter dem Titel "Trauerarbeit ohne Ende" hatte "News" vor knapp vier Monaten berichtet, der legendäre Entertainer und TV-Unterhalter wäre nach dem Ableben seiner Ehefrau und dem tragischen Unfall-Tod seiner Tochter "oft in Schmerzen versunken" bzw. "schmerzgebeugt" vor dem Familiengrab am Grinzinger Friedhof zu sehen. Sein Anwalt Alfred J. Noll brachte daraufhin eine Klage ein, "weil es möglich sein muss, ihn endlich in Ruhe zu lassen", wie der Jurist nun im Grauen Haus darlegte.

"Er will das nicht mehr"

"Er hat sich vollkommen zurückgezogen und möchte - so weit es geht - in Ruhe seinen Lebensabend verbringen. Er geht zu keinen Veranstaltungen mehr. Er lehnt alle Einladungen ab. Er hat 50 Jahre gearbeitet. Er will das alles nicht mehr", berichtete im Anschluss Erika Swatos, die Peter Alexander seit einigen Jahren betreut, im Zeugenstand. Wann immer ein Artikel über sein Privatleben erscheine, "wird wieder seine Straße und sein Haus belagert. Er kann dann nicht mehr spazieren oder auf den Friedhof gehen. Vor seiner Garage stehen Leute". Unlängst habe eine Fotografin versucht, über eine Baustelle am Nachbargrundstück Paparazzi-Fotos zu schießen: "Das ist eine Einschränkung seiner persönlichen Freiheit."

Die Intensität, mit der "News" in Peter Alexanders Lebensbereich eingegriffen habe, sei "nicht sehr hoch", räumte die Richterin in ihrem Urteil ein. Dem Künstler gebühre dennoch "eine moderate Entschädigung". Der Entertainer bekam 1.000 Euro zugesprochen. Sein Rechtsvertreter war damit sichtlich zufrieden: "Uns ist es ja nicht um eine Summe gegangen." (APA)