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Seit 2007 vor Gericht gegen Mark Zuckerberg: die Winklevoss-Zwillinge.

Foto: Reuters, BRIAN SNYDER

Im Streit um die Facebook-Entstehung kann Firmengründer Mark Zuckerberg den nächsten Sieg verbuchen. Nachdem der Oberste Gerichtshof in Washington bereits eine Klage ehemaliger Kommilitonen abgewiesen hatte, die Zuckerberg Ideenklau vorgeworfen hatten, hat sich nun auch ein Gericht in Boston auf seine Seite geschlagen.

Seit 2007 vor Gericht

Richter Douglas Woodlock schloss am Freitag den Fall, der seit 2007 gärte. Eine Begründung gab es zunächst nicht. Die Zwillinge Tyler und Cameron Winklevoss sowie ihr Mitstreiter Divya Narendra hatten in Boston klären lassen wollen, ob Facebook und Zuckerberg ihnen wichtige Informationen zum Verfahren vorenthalten haben. Dabei ging es vor allem um Chat-Nachrichten aus der Gründungszeit von Facebook.

Ideenklau

Die Winklevoss-Zwillinge hatten zu Studienzeiten ihren Kommilitonen Zuckerberg als Programmierer für eine Website engagiert, die sie zusammen mit ihrem Partner Narendra aufbauen wollten. Zuckerberg, so behaupten die Winklevoss-Brüder, habe jedoch ihre Idee gestohlen und heimlich sein eigenes soziales Netzwerk namens Facebook aufgezogen.

Neu aufgreifen

Eigentlich schienen die Vorwürfe schon 2008 aus der Welt geräumt, als die Streithähne einen Vergleich schlossen. Doch die Zwillinge wollten den Vertrag nachträglich annullieren lassen. Die Einigung hatte ihnen damals 65 Millionen Dollar eingebracht. Sie werfen Facebook jedoch vor, sie über den Tisch gezogen zu haben und wollen ihre Ideenklau-Vorwürfe wieder aufgreifen und neu verhandeln.

Unternehmenswert

Bei Facebook tummeln sich nach letztem Stand 750 Millionen Menschen - was die Website für die Werbeindustrie hochinteressant macht. Mittlerweile kursieren Facebook-Bewertungen von 100 Milliarden Dollar und mehr. (APA)