Wien - Das Justizministerium hat einen Entwurf für ein neues Energieausweis-Vorlage-Gesetz zur Begutachtung geschickt, mit dem die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt werden soll. Mit dem Gesetz sollen Verkäufer, Vermieter oder auch Makler künftig verpflichtet werden, bereits in Verkaufs- oder Vermietungsinseraten die Energieeffizienzklasse des jeweiligen Objektes anzugeben. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 1450 Euro rechnen. Makler sind davon ausgenommen, sofern sie ihre Auftraggeber nachweislich über die Verpflichtung zur Vorlage aufgeklärt bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben.

Die im Gesetz geregelten Verpflichtungen gelten für alle Verkäufer und Vermieter, unabhängig davon, ob sie als Unternehmer oder Private auftreten. Zusätzlich sollen künftig bundesweit einheitliche Ausnahmeregeln für bestimmte Gebäudekategorien gelten.

Die Begutachtungsfrist endet am 30. September, das neue Gesetz soll mit 1. Jänner 2012 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt müssen Inserate also die entsprechenden Informationen beinhalten. Das bisher geltende Energieausweis-Vorlage-Gesetz aus dem Jahr 2006 soll aufgehoben werden. (APA/red)