Wien - Bei der mutmaßlichen Postenschacherei im Verteidigungsministerium hat auch die Personalvertretung Einsprüche gegen die Bestellung des Abteilungsleiters gehabt. Das geht aus einer Aussendung des Ressorts am Freitag hervor. Der zuständige Personalvertreter Peter Schrottwieser bestätigte gegenüber der APA, dass die Personalvertretung bei der Bestellung des Abteilungsleiters im Materialstab Luft Einspruch gegen den letztlich doch zum Zug gekommenen Beamten erhoben habe. Der Grund dafür sei es, dass dieser die gefragten Voraussetzungen nicht erfüllt habe.

Voraussetzung für den Posten sei ein technisches Studium gewesen. Der Kandidat, der zum Zug gekommen ist, habe ein solches aber nicht gehabt. Er sei Publizist, so Schrottwieser. Das sei auch mit ein Grund, warum der unterlegene Kandidat, der vor Gericht gezogen war, dort auch recht bekommen habe. Der Richter sprach in seiner Begründung davon, dass die Ausschreibung auf den "letztlich ernannten Beamten hingetrimmt" und so der "minder geeignete" Kandidat als Leiter der Abteilung eingesetzt wurde.

Ministerium: Kein Postenschacher

Das Verteidigungsministerium wies den Vorwurf des "Postenschachers" dennoch einmal mehr zurück. Dass die vom Generalstab vorgeschlagene Personalentscheidung persönlich an den Bundesminister herangetragen worden ist, lag demnach am Einspruch der Personalvertretung. Jede Personalentscheidung sei der Personalvertretung vorzulegen und im Bedarfsfall zu verhandeln. Komme es zu keiner Einigung auf dieser Ebene, werde das an die nächst höher gelegene Ebene delegiert - im konkreten Fall gab es daher eine Beratung beim Bundesminister, erklärte das Ressort.

Im Rahmen dieses sogenannten Paragraf-10-Verfahrens habe der Minister die Entscheidung auf Empfehlung des damaligen Generalstabschef Edmund Entacher und des fachlich zuständigen Sektionsleiters bestätigt. Davor sei der Bundesminister damit nicht befasst gewesen. Gegen Verteidigungsminister Darabos wird wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs ermittelt.

Entscheidung auf Basis von Gutachten

Die Ausschreibung sei durch die zuständige Sektion im Generalstab gemacht und die elf Bewerbungen von drei Experten der zuständigen Fachsektion beurteilt worden. "Die endgültige Entscheidung fiel auf der Grundlage von umfangreichen Gutachten und Bewertungen und der Empfehlung des fachlich zuständigen Sektionsleiters", hieß es in der Aussendung. Beim bestellten Kandidaten seien insbesondere dessen "bisherigen Erfahrungen als Abteilungsleiterstellvertreter, seine Leitungserfahrung als Referatsleiter und seine zusätzlichen Fachkenntnisse und Zentralstellenerfahrungen im Zuge der Einführung des Eurofighter hervorgehoben" worden, so das Ministerium weiter.

Das Urteil des Zivilgerichtes sei "zur Kenntnis zu nehmen". Die in Medien ebenfalls kolportieren Behauptung, wonach dem Kläger eine Abfertigung zugesprochen wurde, sei falsch. Die dabei ebenfalls erwähnten 70.000 Euro seien daher völlig aus der Luft gegriffen. Das Verfahren habe durch einen Vergleich mit einer Nachzahlung von 5.500 Euro beendet werden können. (APA)