Illegales Glücksspiel rechnet sich für die Betreiber leider immer noch, sagt der Chef der Finanzpolizei, Wilfried Lehner. Paradoxerweise profitiert davon auch der Staat. Lehner drängt nun auf höhere Verwaltungsstrafen.

Wien – An Arbeit mangelt es Wilfried Lehner und seinen Mitarbeitern nicht. 1640 illegale Glücksspielautomaten hat die Finanzpolizei seit Ende 2010, also seit Inkrafttreten des neuen Glücksspielgesetzes, aus dem Verkehr gezogen. Nur in "raren Ausnahmefällen" hätten die Betreiber mit Beschwerden vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat recht bekommen, sagt der Leiter der Abteilung im Standard-Gespräch.

Dennoch zieht Lehner auch eine ernüchternde Bilanz: "Wir haben noch immer das Problem, dass es zu lukrativ ist, illegale Automaten zu betreiben." Theoretisch können zwar Strafen bis zu 22.000 Euro verhängt werden, wenn man Spielautomaten betreibt, ohne dafür eine Lizenz zu haben. Bei den bisher rechtskräftigen Bescheiden seien aber in der Regel nur wenige tausend Euro an Strafen ausgesprochen worden, sagt Lehner. Der Chef der Finanzpolizei plädiert daher für höhere Geldbußen. "Ja, das ist eine der Erkenntnisse der letzten Monate. Wir wirken noch nicht so abschreckend, wie wir das gerne hätten."

Körberlgeld für den Fiskus

Paradoxerweise profitiert aber auch der Staat von der Illegalität. Die Einnahmen unter dem Titel "Glücksspielgesetz" lagen im Vorjahr rund 200 Mio. Euro über den Erwartungen. "Ein nicht unbedeutender Anteil geht auf das illegale Glücksspiel zurück", sagt Lehner. Wie das möglich ist? Angesichts der ausgeweiteten Kontrollen zahlen offenbar viele Betreiber nun Steuern (30 Prozent der Spieleinnahmen), auch wenn ihre Automaten illegal sind. Warum sie das tun: "Die Sanktionen für Abgabenhinterziehung sind viel drakonischer als die Verwaltungsstrafe für das illegale Aufstellen."

Oft dauert es nicht lange, bis beschlagnahmte Geräte durch neue ersetzt werden. "Für ein paar tausend Euro bekommt man ein neues, dieser Verlust ist bald verschmerzt." Daher will die Finanzpolizei bei Wiederholung künftig auch Betriebsschließungen beantragen, kündigt Lehner an.

Er berichtet auch von äußerst kreativen Methoden, um den drohenden Strafen zu entgehen. "Der neueste Trend ist: Man gründet in England ein billiges Firmen-Vehikel, setzt dort einen Geschäftsführer ein, der nicht greifbar ist, und macht sich selbst in Österreich bloß zum Angestellten, der damit nicht dem Strafregime unterliegt." Dann muss erst der Beweis erbracht werden, dass der Angestellte hinter dem Konstrukt steht, was nicht immer ganz einfach ist.

Lehner kündigt aber an, dass es für viele Wirte, die Glücksspielgeräte in ihren Lokalen haben aufstellen lassen, noch unangenehme Folgen geben kann: "Für die Entrichtung der Glücksspielabgabe haftet derjenige, der die Durchführung der Ausspielung in seinem Verfügungsbereich erlaubt. Wenn also eine ausländische Gesellschaft als Veranstalter und damit Abgabenschuldner nicht greifbar ist, wird es für den Wirt enorm teuer."

Mit dem Problem komplizierter Strukturen hat die Finanzpolizei auch bei illegaler Ausländerbeschäftigung zu kämpfen, für deren Kontrolle sie ebenfalls zuständig ist. Das mit der endgültigen Ostöffnung des Arbeitsmarktes Mitte 2011 eingeführte Antilohndumpinggesetz erweise sich in der praktischen Anwendbarkeit als schwierig.

Um prüfen zu können, ob Beschäftigte auch korrekt entlohnt werden, müssten ausländische Beschäftigte eigentlich alle Unterlagen in deutscher Sprache mithaben. "Das ist de facto nie der Fall", so Lehner. Auch die Möglichkeit, bei Verdachtsfällen Beschlagnahmungen – etwa an Baustellen – vorzunehmen, sei kaum durchsetzbar. "Da ist in der Regel nichts, außer dem Dienstnehmer, und der ist am nächsten Tag nicht mehr da." (Günther Oswald, DER STANDARD, Printausgabe, 30.1.2012)