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Festnahme während Protesten.

Foto: REUTERS/Gabriela Barnuaevo

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Barrikaden in Dakar.

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Addis Abeba/Dakar - Die Proteste gegen eine dritte Amtszeit von Präsident Abdoulaye Wade im Senegal spitzen sich zu: In der Hauptstadt Dakar kam es in der Nacht auf Mittwoch erneut zu Zusammenstößen zwischen Anhängern der Opposition und Sicherheitskräften. Wie bereits in den vergangenen Tagen waren wieder tausende Gegner Wades auf die Straßen gegangen, um gegen die Entscheidung des Verfassungsgerichts zu protestieren, den 85-jährigen Amtsinhaber zum dritten Mal zur Präsidentschaftswahl Ende Februar zuzulassen.

Bei den Unruhen sei am Dienstagabend mindestens ein Demonstrant ums Leben gekommen, berichtete die Zeitung "Le Quotidien". Der 32-jährige Student wurde von einem Polizeiwagen überrollt. Die aufgebrachten Oppositionsanhänger zündeten Reifen an. Die Polizei setzte Tränengas ein. Mehrere Menschen wurden verletzt. Mit den Protestaktionen wollen die Demonstranten erreichen, dass sich Wade, der seit dem Jahr 2000 Präsident ist, aus der am 26. Februar stattfindenden Abstimmung zurückzieht. "Der einzige Weg, im Senegal den Frieden zu bewahren, ist der, dass Wade geht", sagte der Bürgerrechtler Alassane Djibril. "Sonst wird die Lage noch schlimmer werden. Dies ist keine Demokratie."

Seit vergangenem Freitag waren bei Ausschreitungen in Dakar und in der nördlichen Stadt Podor bereits drei Menschen ums Leben gekommen. Ein Sprecher Wades rief zu nationaler Einheit und der Beendigung jeglicher Form von Gewalt auf. Die Proteste richten sich auch gegen die Entscheidung des Gerichts, die Kandidatur des Weltmusik-Stars und Oppositionsführers Youssou N'Dour abzulehnen. Der Sänger ("Seven Seconds") hatte Berufung gegen das Urteil eingelegt, die jedoch ebenfalls abgelehnt wurde. Angeblich konnte der 52-jährige Sänger nicht genügend gültige Unterschriften sammeln.

Laut 2001 verabschiedeter Verfassung sind im Senegal nur zwei Amtszeiten erlaubt. Wade argumentiert aber, dass er schon ein Jahr vor Inkrafttreten dieser Regel an die Macht gekommen sei und diese deshalb nicht für ihn gelte. (APA)