Bild nicht mehr verfügbar.

Die Schweizer Großbank UBS fand sich schon im Visier der US-Behörden. Bald wird es allen Banken so gehen.

Foto: Reuters

Die dafür nötigen Prozesse sind teuer und könnten bald auch von EU-Staaten genutzt werden.

***

Wie viele andere Staaten haben auch die USA ein Problem mit der Steuerehrlichkeit ihrer reichen Bürger - jährlich entgehen dem US-Fiskus geschätzte 100 Milliarden Dollar durch Steuerbetrug.

Diverse Steuerskandale in den letzten Jahren haben gezeigt, dass auch US-Bürger ihr Kapital gerne ausländischen Banken anvertrauen, die in Ländern mit einem strengen Bankgeheimnis ansässig sind. Dieses hat Anleger bisher zuverlässig davor geschützt, dass die Steuerbehörden Kenntnis von außerhalb der USA geführten Konten erlangten.

Andere Länder, wie Deutschland, Großbritannien und bald auch Österreich, versuchen das Problem dadurch in den Griff zu bekommen, dass sie mit typischen "Steueroasen" außerhalb der EU bilaterale Abkommen treffen. So müssen Schweizer Banken auf die Einkünfte etwa ihrer deutschen Kunden eine Quellensteuer - ähnlich der Kapitalertragsteuer - einbehalten und an Deutschland abführen. Solche Abkommen können jedoch nicht verhindern, dass unversteuertes Vermögen in Länder weiterzieht, die keine entsprechende Übereinkunft haben.

Unangenehme Einladung

Die USA verfolgen daher einen anderen Weg. Statt zwischenstaatlicher Abkommen mit einzelnen Ländern werden aus ausländische Finanzinstitute weltweit direkt in die Pflicht genommen: Sie werden "eingeladen", einen Vertrag mit der US-Steuerbehörde IRS abzuschließen. Diese verpflichtet sie, Konten von US-Bürgern zu identifizieren und an die USA zu melden. Leistet ein Institut dieser Einladung keine Folge, so wird es durch eine neu eingeführte Strafsteuer auf Kapitalerträge und Veräußerungserlöse aus den USA praktisch vom US-Kapitalmarkt ausgeschlossen. Die gesetzliche Grundlage hierzu ist der Foreign Account Tax Compliance Act aus dem Jahr 2010, der 2013 in Kraft treten wird. Das Akronym Fatca definiert die Zielgruppe, nämlich die sogenannten "Fat Cats".

Fatca richtet sich an sämtliche Finanzinstitute der Welt, für unversteuertes Vermögen von US-Bürgern soll es keinen sicheren Hafen mehr geben.

Während der reine Gesetzestext von Fatca nur einige Seiten umfasst, beträgt der Umfang der vom IRS Anfang Februar im Entwurf veröffentlichten Durchführungsverordnung rund 400 Seiten. Darin werden die Anforderungen an ausländischen Institute im Detail dargelegt: Nach dem Willen des IRS haben die Institute ihren gesamten Kundenbestand nach US-Bürgern und von ihnen gehaltenen Gesellschaften zu durchforsten und die identifizierten Konten dem IRS offenzulegen. Verweigert der Kunde die Meldung, z. B. unter Berufung auf das Bankgeheimnis, ist er aufzufordern, der Offenlegung zuzustimmen. Anderenfalls ist er mit einer Quellensteuer zu belasten und das Konto in letzter Konsequenz zu kündigen. Der jüngste Entwurf hat gegenüber früheren Versionen Erleichterungen und Ausnahmen etwa für kleine Retailbanken gebracht. Der Aufwand für eine Umsetzung der Fatca-Anforderungen bleibt dennoch immens. Laut internen Schätzungen liegt dieser im zweistelligen Millionenbereich für ein internationales Institut.

Europas Ziele sind ähnlich

Die europäischen Regierungen und die Europäische Union haben bisher geringen Widerstand gegen Fatca geleistet. Dies mag daran liegen, dass man die Wirksamkeit des mit Fatca eingeschlagenen Weges mit Interesse verfolgt und ähnliche Ziele anstrebt.

Europas Versuch zur Erhöhung der Steuertransparenz, die EU-Zinsrichtlinie, konnte die in sie gesetzten Erwartungen bisher nicht erfüllen. Sie bietet Möglichkeiten der Umgehung, weshalb an einer Überarbeitung der Richtlinie bereits gearbeitet wird. Die Umsetzung von Fatca könnte einen willkommenen Anlass bieten, auf europäischer Ebene eine ähnlich strenge Lösung umzusetzen: sind von Finanzinstituten die für die Identifikation und Meldung der Konten von US-Bürgern erforderlichen Prozesse, Verfahren und IT-Systeme erst einmal eingeführt, wird es in Zukunft ein Leichtes sein, mittels dieser Verfahren auch Konten zu identifizieren und zu melden, die von deutschen, britischen oder italienischen Kunden gehalten werden.

Einige EU-Staaten wie Deutschland, Frankreich und Großbritannien, sind mit den USA bereits in direkte Verhandlungen getreten. Beabsichtigt ist der direkte Austausch von Konten- und Kundendaten zwischen den betroffenen Ländern und nicht zwischen den Finanzinstituten und dem IRS. Die inländischen Finanzbehörden würden somit Empfänger der gemäß Fatca erhobenen Kunden- und Kontoinformationen und könnten diese Daten dann an die USA weiterleiten. Hierdurch soll einerseits ein sicherer rechtlicher Rahmen für die Teilnahme der eigenen Finanzinstitute an Fatca geboten werden; andererseits haben die USA ihre Bereitschaft erklärt, in solchen Fällen ebenfalls Kontendaten an die kooperierenden Finanzbehörden zu liefern.

Der mit Fatca seinen Ausdruck findende kompromisslos globale Ansatz und das klare Ziel der Offenlegung von Auslandsvermögen, könnte durchaus der Beginn eines weltweiten, unumkehrbaren Prozesses zu mehr Steuertransparenz bei der Verwaltung von Auslandsvermögen sein.

Zeigt sich der durch die USA mit Fatca eingeschlagene Weg als wirksam - was durchaus realistisch scheint - ist es lediglich eine Frage der Zeit, bis weitere Länder oder die EU ähnliche Richtlinien einführen und ebenfalls eine Offenlegung der Auslandsvermögen ihrer Bürger fordern. Unter Nutzung der für Fatca erforderlichen Infrastruktur aufseiten der Finanzinstitute wäre dies kein schwieriges Unterfangen. (Sebastian Fischer, Philipp Peter Rümmele, DER STANDARD, Printausgabe, 22.2.2012)