Wien/Brüssel - Die Zuschüsse und Vergünstigungen, mit denen Regionalflughäfen vor allem Billigairlines an sich binden, sind im Visier der EU-Wettbewerbshüter. In Österreich trifft das nun den Flughafen Klagenfurt (Kärnten).

Die EU-Kommission hat ein Prüfverfahren eröffnet. Untersucht wird, ob Klagenfurt sowie drei regionale deutsche Flughäfen (Saarbrücken, Zweibrücken, Lübeck) mit ihren Rabatten und Zuschüssen für einige dort tätige Fluggesellschaften gegen das EU-Beihilferecht verstoßen. Die Airports sind selbst kapitalmäßig öffentlich subventioniert.

Der kleine Regionalflughafen von Klagenfurt erhält regelmäßige Kapitalzufuhren von Bund, Land und Stadt Klagenfurt, schreibt die EU-Kommission. Sie bezweifelt nun, dass die Behörden "den Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers befolgt" haben und dass der Flughafen unter Marktbedingungen betriebsfähig wäre, heißt es in einer Mitteilung.

Zuschüsse an Ryanair, TUIfly und Air Berlin

Darüber hinaus gewähre der Flughafen sämtlichen Fluggesellschaften, die ihn anfliegen, "systematische Rabatte und entrichtet zusätzliche Zahlungen an Ryanair, TUIfly und Air Berlin". Die Kommission befürchtet, dass diese Rabatte und Zuschüsse den begünstigten Fluggesellschaften einen "unfairen wirtschaftlichen Vorteil" gegenüber konkurrierenden Airlines verschaffen könnten.

Geprüft werden nun im Detail die finanziellen Vereinbarungen zwischen staatlichen Stellen und den Fluggesellschaften, aber auch die Rabatte und Vermarktungsverträge zwischen den Flughäfen und den Fluggesellschaften. Die Wettbewerbshüter wollen geklärt wissen, ob die Vereinbarungen mit den EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen vereinbar sind.

Im Fall der vier Flughäfen und die sie nutzenden Fluggesellschaften kann die Kommission auf Grundlage der ihr vorliegenden Informationen "nicht ausschließen, dass die Maßnahmen staatliche Beihilfen beinhalten, die ihnen einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren Konkurrenten verschaffen und daher mit dem Binnenmarkt unvereinbar sind."

Als grundsätzlich vereinbar gelten laut EU-Kommission Beihilfen für Investitionen in Luftverkehrsinfrastruktur, wenn sie notwendig und angemessen sind, dem Gemeinwohl dienten und den Handel im Binnenmarkt nicht ungebührlich beeinträchtigten - und wenn der diskriminierungsfreie Zugang für alle Nutzer gewährleistet ist. "Bei Betriebsbeihilfen hingegen sind Verzerrungen des Wettbewerbs zwischen den Flughäfen weitaus wahrscheinlicher; sie sind daher grundsätzlich mit dem Binnenmarkt unvereinbar", erläuterte die Kommission. Das Prüfverfahren werde ergebnisoffen geführt. Die EU-Kommission führt seit Jahren einen Kampf gegen Subventionen von Billigairlines durch Regionalflughäfen in ganz Europa.

Kärnten verteidigt Rabatt-Praxis

Das Land Kärnten hat in einer ersten Reaktion die bisher geübte Praxis verteidigt. Finanzlandesrat Harald Dobernig (FPK) erklärte auf: "Ich stehe zu diesen Beihilfen." Ein Regionalflughafen sei ohne Preisnachlässe kaum überlebensfähig, argumentierte er.

Dobernig meinte, die Beihilfen für die Billigfluglinien erfolgten derzeit in Form von Preisnachlässen am Flughafen. Die früher geübte Praxis des Bezahlens sogenannter "Marketingbeiträge" gebe es nicht mehr. Ohne diese Rabatte würde der Klagenfurter Flughafen so gut wie keine Linienflüge mehr im Programm haben, die das Land an internationale Drehkreuze anbinden. Dies sei sowohl für den Wirtschaftsstandort als auch für die Entwicklung im Tourismus aber notwendig.

Die Höhe der Nachlässe wollte Dobernig nicht konkret beziffern, meinte aber, es handle sich um durchaus verkraftbare Größenordnungen. Millionenzahlungen an Airlines gebe es mit Sicherheit nicht. Man habe in den vergangenen Monaten einige Anfragen der EU erhalten und auch ausführlich beantwortet, nun müsse man einmal abwarten, wie das Prüfverfahren ausgehe: "Das betrifft ja nicht nur Klagenfurt, da sind viele Flughäfen dabei, die im Fall des Falles in große Schwierigkeiten kämen, wir werden ja sehen, was passiert."

Dobernig kündigte an, man werde sich "mit allen Mitteln" zur Wehr setzen. Finanzieller Schaden könne dem Land ohnehin nicht entstehen, Rückforderungen könnten höchstens an die Beihilfen-Nehmer gestellt werden. (APA)