Wien - Zahlreiche Universitäten haben in den vergangenen Jahren Berufsberatungseinrichtungen für ihre Studenten und Absolventen eingerichtet. Der Rechnungshof (RH) hat nun zwei davon überprüft: die Uniport Karriereservice GmbH der Uni Wien und die TU Career Center GmbH der Technischen Universität (TU) Wien. In einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht kritisiert der RH die "wenig konkreten" Zielvorgaben der beiden Unis für ihre Karrierecenter. Außerdem würden sie deren Kenntnisse über den Arbeitsmarkt weder bei der Ausarbeitung der Studienpläne noch bei der eigenen Personalsuche nutzen.

Bei der - zu 25,01 Prozent in Besitz von zwei Privatpersonen stehenden - Uniport Karriereservice GmbH fehlten laut RH finanzielle Zielvorgaben der Uni, auch strategische Vorgaben seien nicht konkret definiert. Das zu 100 Prozent im Eigentum der Uni stehende TU Career Center habe sich immerhin im Rahmen eines Strategiekonzepts mit seiner strategischen Ausrichtung beschäftigt, aber auch hier seien seitens der Uni keine konkreten quantifizierten Ziele vorgegeben. Kritisiert wird weiters das Fehlen eines formalisierten Controllings zur Steuerung der Zielerreichung als auch eines standardisierten Berichtswesens an die Eigentümer.

Kein institutionalisierter Wissenstransfer

Keine der beiden Unis nahm bei der Rekrutierung ihres Personals die Dienstleistungen ihres Karrierecenters in Anspruch. Auch ein institutionalisierter Wissenstransfer zwischen Karrierecenter und Uni über die Arbeitsmarktlage und die von den Unternehmen erwarteten Kenntnisse der Absolventen, als Information zur Gestaltung der Ausbildungsinhalte an der Universität, fehle.

Kritisch sieht der RH auch, dass die beiden Standorte der Karrierecenter "nicht geeignet sind, um sich als Beratungseinrichtung für Studierende bzw. Absolventen zu etablieren". Es gebe weder geeignete Beratungszimmer noch seien die Räumlichkeiten barrierefrei. (APA)