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´Drängt auf Förderreform: RH-Präsident Josef Moser.

Foto: APA/Hans-Klaus Techt

Wien - Noch bevor die Bund-Länder-Vereinbarung zur Neuordnung des Förderwesens wie geplant mit Jahreswechsel in Kraft treten kann, hat sich der Rechnungshof durch dieses Förderdickicht für KMUs (Klein- und Mittelbetriebe) gearbeitet. Wie erwartet hat er ausufernde Unübersichtlichkeit festgestellt. Die "Vielzahl von Förderungsstellen und die Gefahr von unkoordinierten Mehrfachförderungen" führe zu " nachhaltigen Ineffizienzen und birgt beträchtliche Einsparungsmöglichkeiten in sich", schreibt der Rechnungshof.

Geprüft wurden die Förderungen in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark, wo 69 Prozent aller österreichischen KMU tätig sind.

"Ein Gesamtüberblick über die vergebenen Förderungen war nur eingeschränkt möglich", auch die Zielerreichung könne kaum überprüft werden, hält der Rechnungshof fest und empfiehlt den überprüften Ländern " eine grundlegende Reform des österreichischen Förderungswesens". Es sollte eine Bedarfsprüfung und Neubewertung der Förderungen geben und eine "die Gebietskörperschaften übergreifende Förderungsdatenbank, die Informationen zu den einzelnen Förderungsaktionen und -programmen sowie zu den individuellen Förderungsfällen enthält". Damit, meint der Rechnungshof, könnte man Doppelförderungen vermeiden.

Aus der nun im Zuge des Sparpakets angegangenen Neuordnung des KMU-Förderwesens wird erwartet, dass es Einsparungen von bis zu 600 Millionen Euro gibt. Diese Schätzungen ergeben sich daraus, dass laut Expertenmeinung der Personalaufwand für die Abwicklung von Förderungen durchschnittlich 18,7 Prozent und die Sachkosten durchschnittlich 26,7 Prozent der Förderhöhe ausmachen. Bei einer Senkung des Verwaltungsaufwands um drei bis fünf Prozentpunkte wären eben 400 bis 600 Millionen Euro zu holen.

Derzeit ist die Förderlandschaft "historisch gewachsen", so der Rechnungshof, der allerdings innerhalb der Länder die Abwicklung mit " One-Stop-Shops" positiv hervorhob. (APA, ruz, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 8.3.2012)