Der Nachweis der Kriterien, unter denen Unternehmer ein Parkpickerl beantragen können, wurde vereinfacht.

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Wien - Unternehmer sind künftig in Wien mit Anrainern gleichgestellt, wenn es um das sogenannte Parkpickerl geht: Wirtschaftskammer und Stadt haben sich geeinigt, wie am Freitag verkündet wurde. Der Bezug wird neu geregelt. Bisher war das Parkpickerl nur wenigen Unternehmen vorbehalten. Nun gibt es die Ausnahmeregelung für die flächendeckenden Kurzparkzonen für fast alle Firmen - wenn sie ihr Kfz betrieblich nutzen.

"Jedem Unternehmer steht eine Parkkarte zu, wenn das Kraftfahrzeug für den Betrieb erforderlich ist", wurde im Büro von Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou betont. Kriterien dafür seien etwa Fahrten zu Kunden, der Transport von Personen oder der Transport von Waren.

Wirtschaftskammer erfreut

"Mit dem neuen Kriterienkatalog für Unternehmer werden der Parkraumbewirtschaftung die schärfsten Zähne gezogen", zeigte sich die Wiener Wirtschaftskammerpräsidentin Brigitte Jank erfreut. Ohne eine solche Neuregelung hätte die Bundeshauptstadt - angesichts der geplanten Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung - viele Unternehmen an das Umland verloren.

Neu ist, dass Unternehmer künftig nicht nur wie bisher für Lkw oder Kombis ein Parkpickerl beantragen dürfen, sondern für fast alle handelsüblichen Kraftfahrzeuge. Zwar müssten für die Erfüllung dieser neuen Kriterien nach wie vor geeignete Nachweise vorgelegt werden, allerdings seien diese stark vereinfacht worden, wurde seitens der Wirtschaftskammer betont. So könne nun der betriebliche Bedarf eines Fahrzeugs etwa anhand von Rechnungen oder Kundenaufträgen dokumentiert werden.

Zudem hätten Unternehmer nunmehr auch Anspruch auf eine Parkkarte sowohl am Wohnort als auch am Betriebsstandort, hieß es. Hat ein Betrieb mehrere Standorte in unterschiedlichen Bezirken, so könnten nun Parkkarten in bis zu vier Bezirken beantragt werden. Rund 45.000 Unternehmen würden nun insgesamt von der neuen Regelung in den Parkpickerl-Zonen profitieren. (APA, 9.3.2012)