Interesse? Dieses Inserat erschien in den "Oberösterreichischen Nachrichten".

Foto: Oberösterreichische Nachrichten/Screenshot

Der katholischen Kirche laufen nicht nur die Schäfchen davon, auch die Hirten sind rar. "Priestermangel", so lautet der Befund. Mit einem ungewöhnlichen Rekrutierungsversuch macht jetzt die oberösterreichische Marktgemeinde Taufkirchen an der Pram von sich reden. "Leitung der Pfarre, Liturgie und Seelsorge" steht auf einem Inserat, das am letzten Februarwochenende in den "Oberösterreichischen Nachrichten" erschienen ist.

Geworben wird etwa mit "zeitgemäßer Infrastruktur", dem "neu errichteten Pfarrheim", einem "aktiven Vereinsleben" und der "guten Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Schulen". Assets, die auf die meisten Jobsuchenden eine eher abschreckende Wirkung haben dürften. Einer soll sich jedoch angezogen fühlen. Gesucht wird ein Pfarrer, der mit 1. September die Nachfolge des bis dahin amtierenden antritt. Franz Gierlinger, so heißt er, wechselt die Gemeinde.

"Aufmerksamkeit erregen"

Die Initiative, einen Pfarrer via Zeitungsannonce zu suchen, ist nicht das Resultat einer neuen Kirchenlinie, sondern privaten Ursprungs. Der Mann, der dahinter steht, ist Christoph Crepaz, seines Zeichens Mitglied des Taufkirchner Pfarrgemeinderates. Sind Pfarrer zu bestellen, dann macht das die Kirche üblicherweise nicht in Zeitungen, sondern in ihren Diözesanblättern publik. Um Leute auch außerhalb der Diözese zu erreichen, hat Christoph Crepaz das Inserat geordert. "Eine einmalige Aktion", wie er gegenüber derStandard.at sagt, "um Aufmerksamkeit zu erregen." Das dürfte ihm gelungen sein, zumindest einige Medien haben darüber berichtet.

2.000 Euro aus der eigenen Tasche

Erfolg definiert Crepaz aber anders, nämlich? "Wenn wirklich ein Pfarrer gefunden wird." Immerhin hätten sich bis jetzt "ein paar Leute gemeldet". Wie viele genau und ob ernstzunehmende Kandidaten dabei sind, will er nicht sagen, er habe die Bewerber jedenfalls an die Diözese Linz verwiesen. Die Kosten für das Inserat, laut Auskunft der "Oberösterreichischen Nachrichten" muss man für eine Schaltung dieser Art über 2.000 Euro berappen, hat er selbst aufgebracht. Vorerst, denn Crepaz sammelt Spenden. Zum Beispiel nach dem Gottesdienst. Viele Kirchengeher unterstützten seine Aktion, betont er.

User: Kirche muss Vorbild sein

An Unterstützern mangelt es anscheinend nicht - was fehlt, ist eine Gehaltsangabe in der Stellenausschreibung, wie uns ein User via Mail aufmerksam machte. Er echauffiert sich, dass die Kirche mit gutem Beispiel vorangehen und die gesetzliche Vorgabe erfüllen müsse, wenn sie als "moralische Instanz" wahrgenommen werden wolle. Seit 1. März 2011 muss in Stellenanzeigen das Mindestentgelt angegeben werden, seit 1. Jänner 2012 können Strafen von bis zu 360 Euro verhängt werden. Allerdings gibt es auch einige Einschränkungen, nicht alle Inserate fallen unter diese Regelung.

Initiative einer Privatperson

Im konkreten Fall muss Herr Crepaz keine Strafe befürchten. Erstens würde das erste Vergehen nicht abgestraft, sondern nur ermahnt, und zweitens ist er nur der Auftraggeber des Inserats und nicht der Chef, der Mitarbeiter rekrutieren will. Das Gesetz gilt nämlich nur für Arbeitgeber und private Arbeitsvermittler. "Hier scheint einfach eine Person initiativ geworden zu sein", erklärt Ingeborg Obermüller, Regionalanwältin der Gleichbehandlungsanwaltschaft Oberösterreich, die Rechtslage gegenüber derStandard.at. Was anderes wäre es, wenn die Kirche jemanden oder eine Personengruppe mit der Schaltung eines Inserats beauftragt. Dann wird der Inserent zum privaten Arbeitsvermittler - und muss sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten.

Gehaltsschema muss für Job existieren

Ein weiteres Kriterium, ob die Pflicht zur Angabe des Mindestgehalts besteht, ist die Voraussetzung, dass es in der Branche einen Kollektivvertrag gibt bzw. dass ein normiertes Gehaltsschema existiert. Laut Recherchen der Gleichbehandlungsanwaltschaft, die auf den Auskünften der Diözese basieren, werden römisch-katholische Priester durch Inkardination in den Diözesanverband aufgenommen. Das bedeutet, dass es wechselseitige Rechte und Pflichten gibt. Diese Formen kirchlichen Dienstes seien nicht als Arbeitsverträge zu qualifizieren, denn: "Im Vordergrund steht die das gesamte Leben umfassende Verfügbarkeit des Geistlichen, die zugleich die Fürsorgepflicht des Diözesanverbandes begründet, welche unabhängig von der Betrauung mit einer konkreten Aufgabe oder einem kirchlichen Amt besteht."

Nach Ansicht der Anwaltschaft handelt es sich bei der Versorgungsleistung eines Pfarrers um kein Entgelt, das nach geltenden kollektivvertraglichen Bestimmungen, durch das Gesetz oder andere Normen geleistet wird. Ergo ist keine Gehaltsangabe erforderlich.

Diskriminierung eigentlich verboten

Genauso wenig erforderlich ist eine diskriminierungsfreie Formulierung, obwohl kirchliche Dienstgeber nicht grundsätzlich vom Gleichbehandlungsgesetz, wie es bei Stellenausschreibungen zur Anwendung kommt, ausgenommen sind. Annoncen dürfen beispielsweise keine Einschränkungen bezüglich des Alters, der Herkunft, der sexuellen Orientierung oder des Geschlechts enthalten. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein bestimmtes Geschlecht "unverzichtbare Voraussetzung" für die Ausübung der Tätigkeit ist. So wie in diesem Fall, schließlich ist das Priesteramt in der katholischen Kirche Männern vorbehalten. (Oliver Mark, derStandard.at, 13.3.2012)