Wien -  Eine Verwechslung zwischen Uwe und Kurt Scheuch hat "profil", bzw. der news networld internetservice GmbH sowie der Verlagsgruppe NEWS GesmbH, am Wiener Landesgericht eine Verurteilung wegen übler Nachrede eingebracht. Gerald Wagner entschied auf 1.000 sowie 1.500 Euro Strafe sowie Veröffentlichung des Urteils und Übernahme der Verfahrenskosten. Dieser Spruch ist nicht rechtskräftig.

Am 3. Oktober 2011 hatte "profil" über das von der Kärntner Landesholding an den Steuerberater Dietrich Birnbacher im Zusammenhang mit dem Verkauf der Kärntner Hypo gezahlte Honorar in der Höhe von mehreren Millionen Euro berichtet. Uwe Scheuch (FPK) habe die Gage in der Aufsichtsratssitzung der Landesholding laut Protokoll als "bei weitem kostengünstigste Variante" gerühmt. Das Protokoll vermerke Beifall Uwe Scheuchs zu der Äußerung des heutigen Landesrats Harald Dobernig, der Honoraranspruch sei sogar "auf der unteren Bandbreite" des international Üblichen. Tatsächlich handelte es sich um dessen Bruder Kurt Scheuch, wodurch der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt sei, so der Richter. (APA, 22.3.2012)