Wie angekündigt, hat die FPK mit ihrer absoluten Mehrheit in der Kärntner Landesregierung am Dienstag eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Die Regierungsmitglieder von SPÖ und ÖVP stimmten gegen die Klage.

"Datenschutz muss über allem stehen"

"Wir wollen den Verfassungsgerichtshof einladen, sich das Gesetz anzuschauen und wieder außer Kraft zu setzen. Datenschutz muss über allem stehen", sagte Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK) nach der Regierungssitzung vor Journalisten. Das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung tritt am 1. April in Kraft. Es sieht die sechsmonatige Speicherung von Internet- und Telekommunikationsdaten zum Zweck der Terrorismusbekämpfung vor. Verkehrs- und Standortdaten, nicht aber Inhalte der Kommunikation werden gespeichert. Damit kann ein Bewegungsprofil erstellt werden - ebenso wie sich die Staatsanwaltschaft ein detailliertes Bild über die persönlichen Beziehungen einer Person machen kann.

SPÖ und ÖVP dagegen

LHStv. Peter Kaiser (SPÖ) lehnt die Beschwerde deshalb ab, weil das Gesetz seiner Ansicht nach im Kampf gegen Terrorismus helfe. Schutzmechanismen gegen Datenmissbrauch seien ohnehin vorgesehen, meinte Kaiser. Er warf den Kärntner Freiheitlichen vor, im Sinne der Bundes-FPÖ die Kosten der Klage von bis zu 30.000 Euro auf die Steuerzahler im südlichsten Bundesland abzuwälzen. Landesrat Achill Rumpold (ÖVP) argumentierte sein Nein so: "Es steckt eine Güterabwägung dahinter, natürlich ist das ein sensibles Thema. Aber man kann von der Polizei keine Sicherheit verlangen, ohne ihr das entsprechende Werkzeug in die Hand zu geben." 

Grüne mit eigener Klage

Inzwischen bereiten auch die Grünen und der AK Vorrat eine Klage vor dem Verfassungsgericht in Vorbereitung. Details sollem an 30. März bekannt gegeben werden. (APA/red, 27.3.2012)