Graz - Der tragische Fall geriet rasch in die Schlagzeilen. Die Vancouver Sun und das Manila Bulletin widmeten sich der oststeirischen Tragödie ebenso wie My Fox Washington oder der Daily Telegraph: "Austrian saws off own foot to avoid work."

Ein arbeitsloser, 56 Jahre alte Oststeirer hatte sich am Montag - nachdem er Schnaps konsumiert hatte - mithilfe einer selbstgebastelten Sägevorrichtung den linken Fuß abgesägt, um einem Arbeitsfähigkeits-Check im Rahmen einer AMS-Überprüfung zu entgehen. Der Familienvater wollte mit der Selbstamputation das Faktum einer Arbeitsunfähigkeit schaffen.

Der Mann ist zwar mittlerweile außer Lebensgefahr, die Behandlung am LKH Graz wird aber auf der Intensivstation weitergeführt. Der Fuß konnte nicht mehr angenäht werden. Er hatte den Körperteil in den Heizkessel seines Hauses geworfen.

Beim Arbeitsmarktservice Steiermark (AMS) zeigt man sich erschüttert: "Wir wollten ihm immer helfen, er wurde gefördert und bekam auch psychologische Unterstützung, er war auch nie arbeitsunwillig", sagte AMS-Sprecher Hermann Gössinger. Die Situation der Langzeitarbeitslosigkeit, an der der 56-Jährige ganz offensichtlich zerbrochen ist, sei kein Einzelerfahrung. In der Steiermark sind zurzeit rund 7000 Männer im Alter zwischen 50 und 59 Jahren als arbeitslos gemeldet. Der Großteil ist wie der Oststeirer ohne Ausbildung und schon lange ohne Arbeit. Gössinger: "Das führt zwangsläufig zu eine großer psychischen Belastung." Besonders tragisch: Der Oststeirer hatte sich falsche Hoffnungen gemacht. Auch die schwere Selbstverletzung ändert nichts an seinen Situation vor dem Arbeitsamt.

Denn wenn er genesen und eventuell mit einer Prothese ausgestattet ist und der Amtsarzt ihn wieder gesundschreibt, muss er abermals zum AMS. Dann beginnt die Prozedur von vorn. Er muss abermals zum Gesundheits-Check, um seine Arbeitsfähigkeit überprüfen zu lassen. Im Hintergrund seiner Selbstverletzung stand der verzweifelte Wunsch, Invalidenpension zu bekommen. In den Regulativen der Pensionsversicherungsanstalt ist aber festgehalten, dass bei vorsätzlicher Selbstbeschädigung keine Invalidenpension gezahlt wird. (mue, DER STANDARD, 28.3.2012)