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Häftlinge kommen zu teuer, meint der Rechnungshof.

Foto: Nigel Treblin/dapd

Wien - Die Ausgaben für die medizinische Versorgung von Häftlingen in Österreich sind stark gestiegen - von 29,34 Millionen Euro im Jahr 2000 auf 73,76 Millionen Euro 2010. Das geht aus einem am Mittwoch publizierten Rechnungshof-Bericht hervor. Da Häftlinge nicht sozialversichert sind, hat das Justizministerium für die stationäre Aufnahme in Krankenanstalten den Privatpatiententarif zu bezahlen.

Im Durchschnitt betrugen 2009 die Ausgaben pro Häftling 8418 Euro und waren damit rund dreimal so hoch wie die laufenden öffentlichen Gesundheitsausgaben pro Kopf in Österreich. Den größten Anteil an den Kosten stellte die externe Unterbringung geistig abnormer Rechtsbrecher in psychiatrischen Anstalten dar. Allein 2009 entfielen darauf bereits 50 Prozent der Gesamtausgaben.

Widerstand gegen Pauschalvergütung

Zur Abdeckung der Mehrausgaben leisteten die Bundesländer dem Justizministerium auf Grundlage von Vereinbarungen jährliche Pauschalvergütungen in Höhe von insgesamt 8,55 Millionen Euro. Der Rechnungshof hatte der Justiz 2010 Verhandlungen zur Erzielung höherer Kostengerechtigkeit beziehungsweise eines -ausgleichs empfohlen. Laut Ministerium ist eine Erhöhung der Vergütung jedoch am Widerstand Länder gescheitert.

Kritik übt der RH außerdem am Vergabeverfahren für die elektronischen Fußfessel. Entgegen Empfehlung seien nur drei Bewerber zugelassen worden, wobei zwei die Anforderungen nicht erfüllen konnten. So kam der Anbieter mit dem teuersten Offert in Höhe von rund 2,7 Millionen Euro zum Zug. Der vom Ministerium gewählte Zeitpunkt für die Einführung der Fußfessel (1. September 2010) sei sachlich nicht begründet gewesen und habe unnötigen Zeitdruck verursacht. (APA/red, DER STANDARD, 29.3.2012)