Ein Fotoblog von Michael Hierner war der Anlass für diesen Text, der mit einigen Missverständnissen und Fehlinformationen zum Thema Denkmalschutz aufräumen möchte.

1. "Kein Denkmalschutz für Römisches Bad." In der Überschrift seines Beitrags suggeriert Michael Hierner, dass das Römische Bad im 2. Wiener Gemeindebezirk nicht für wert befunden wäre, unter Denkmalschutz gestellt zu werden.

Das stimmt aber nicht.

Es ist nur so, dass das Bundesdenkmalamt - per Gesetz mit dem Denkmalschutz betraut - im Vorfeld einer Unterschutzstellung ein ordentliches Verwaltungsverfahren durchzuführen hat. Das ist nur recht und billig, wenn man bedenkt, dass der Denkmalschutz einen nicht unbeträchtlichen Eingriff in das Privateigentum bedeutet.

Eine sorgfältige Prüfung, nicht eine leichtfertige oder willkürliche Entscheidung "aus dem Bauch", ist die Basis für das Gutachten, das die Grundlage der Unterschutzstellung bildet. So können EigentümerInnen und Öffentlichkeit die Gründe für den Denkmalschutz nachvollziehen.

Die Prüfung wird für das Römerbad durchgeführt werden; eine genaue wissenschaftliche Recherche braucht Zeit. Das Bad wurde nicht als "nicht schutzwürdig" erachtet - die Prüfung seiner historischen, künstlerischen und/oder kulturellen Bedeutung wird erfolgen.

2. "Aufgrund des fehlenden Interesses des Bundesdenkmalamtes konnte das Gebäude im Renaissancestil zu einem großen Teil abgerissen und durch neue Baukörper im Stil der 1960er Jahre ersetzt werden."

"Der Zeit ihre Kunst, der Kunst ihre Freiheit", war der Wahlspruch der Secession; in Abwandlung könnte man sagen: "Der Zeit ihre Denkmale", denn jede Epoche wählt die für sie repräsentativen Denkmale aus und übergibt sie dem Denkmalschutz zur weiteren Bewahrung und Pflege.

In der Nachkriegszeit wurde die Architektur der Gründerzeit für blutleer, eklektizistisch und überlebt gehalten - "Neu bauen heißt besser machen" war das Motto nach dem Zweiten Weltkrieg.

Erst in 1960er Jahren begann sich die Fachwelt für den Historismus zu interessieren - im Übrigen auf Initiative von Renate Wagner-Rieger, einer bedeutenden Wiener Kunsthistorikerin. Zum Zeitpunkt der Zerstörung von Teilen des Römerbads interessierte sich schlichtweg weder die Öffentlichkeit noch die Fachwelt für die Gründerzeit-Architektur.

Damit so etwas nicht wieder passiert, bemühen sich die WissenschaftlerInnen des Bundesdenkmalamts, auch bedeutende Werke der jüngeren Architekturgeschichte, wie das Stadthallenbad, rechtzeitig unter Schutz zu stellen. Ein Totalumbau rein nach bädertechnischen Anforderungen hätte das Stadthallenbad, ein Hauptwerk Roland Rainers, vermutlich zerstört.

3. "Nach einer Renovierung könnte das Bad mit seinen grünen Fliesen heute etwa als Wellness-Hotel viele Gäste nach Wien locken und auch für die Wiener ein einzigartiger Treffpunkt sein."

Hier werden die Möglichkeiten des gesetzlichen Denkmalschutzes maßlos überschätzt. Laut Gesetz muss ein Denkmal in seinem zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung aktuellen Zustand unter Schutz gestellt werden. Das Bundesdenkmalamt hat keinerlei Pouvoir, für eine gegenwärtige Lagerfläche per Dekret einen Rückbau in eine Badeanstalt vorzuschreiben - die EigentümerInnen würden sich wohl bedanken!

Veränderungen an Denkmälern gehen grundsätzlich auf die Initiative der EigentümerInnen zurück, sie geben den Anstoß für eine Veränderung, deren Verträglichkeit vom Bundesdenkmalamt beurteilt werden muss.

Rückbauten im Sinn von Wiederherstellungen historischer Zustände im großen Stil werden auch nicht unterstützt, können sie doch die zerstörte Substanz nicht physisch wiederauferstehen lassen - sie wären also genau genommen Fälschungen, die der Laie nicht als solche erkennen könnte.

4. Ein Posting von hidecut: "Das Bad nicht geschützt zu haben ist eine Schande."

Nein, das Bad nicht geschützt zu haben ist eine Zeit- und Personalfrage. Im Landeskonservatorat Wien, das Wiens geschützte Gebäude betreut und eine nicht unbeträchtliche Anzahl ungeschützter Gebäude erforscht, sind insgesamt elf Personen damit beschäftigt, Veränderungswünsche zu begutachten, Restaurierungen zu begleiten, Baustellen zu besuchen, Unterschutzstellungen durchzuführen, zu informieren, zu verwalten, den Tag des Denkmals vorzubereiten und durchzuführen usw.

Für jede Unterschutzstellung und für jede genehmigte Veränderung wird ein Verwaltungsverfahren durchgeführt. Dazu ist das Bundesdenkmalamt nicht nur von Gesetzes wegen verpflichtet - hier wird auch im Interesse der EigentümerInnen und der Gesellschaft gehandelt, die sich zu Recht fundierte und transparente Verfahren wünscht.

5. Ein Posting von digitalbosner: "Da gibts hässlichere Bauwerke, die unter Denkmalschutz stehen - und und sogar wichtige Infrastrukturprojekte behindern (Straßenbau...) und eigentlich geschliffen gehörten (Fortschritt muss auch sein)"

Nein, nicht alles, was unter Denkmalschutz steht, muss Ihnen persönlich gefallen. Vielleicht würden Sie ein Gebäude gerade deshalb, weil es Ihnen nicht gefällt, aufgeben ... Dann hätten wir zum Beispiel keine Barockbauten (um 1870 als kitschig und überladen diffamiert) und keinen Jugendstil (in der Nachkriegszeit verabscheut).

Um das zu verhindern, ist der Denkmalschutz da - gerade Bauten, über deren Qualität kein öffentlicher Konsens besteht, brauchen Schutz in Gegenwart und Zukunft. Hier können keine Geschmackskriterien zum Zug kommen, hier muss auf wissenschaftlicher Basis recherchiert, verglichen und ausgewählt werden.

Das tun die ExpertInnen des Bundesdenkmalamts - notgedrungen auch über Widerstände hinweg, denn der eine findet Beton grundsätzlich unmenschlich, die andere hält Giebel für spießig und reaktionär und der Dritte kann wahlweise Gemeindebauten, Kirchen oder Almhütten nicht ausstehen - was nicht bedeutet, dass sie ihre Bewahrung nicht wert wären.

6. Ein Posting von Wien 1220: "Vielleicht sollte man einmal kurz darauf hinweisen, dass jedes Gebäude, das sich im öffentlichen Eigentum befindet, per Gesetz unter Denkmalschutz steht."

Nein, das stimmt nicht. Bis Ende 2009 hat das Bundesdenkmalamt diesen Bestand selektiert und per Verordnung für jene Objekte den Denkmakschutz bestätigt, die die entsprechenden Bedeutung haben.

Sie sind in der Liste auf bda.at angeführt. Alle anderen Gebäude im Besitz der öffentlichen Hand stehen nicht mehr unter Denkmalschutz.

7. Ein Posting von Edelweiß: "Hauptsache, der Westbahnhof ist unter Denkmalschutz. Die Nachkriegs-, Billigarchitektur ist anscheinend schützenswerter als diese bis ins Detail durchgeplanten, liebevollen Objekte."

Der Westbahnhof war ein neues Tor zur Stadt, die sich nach dem Krieg modern und urban darstellen wollte und dieses Lebensgefühl in ihrem neuen Bahnhof ausdrückte.

Auch die Nachkriegs - und, ja! - auch die "Billigarchitektur" ist - zumindest in einzelnen Exemplaren - schützenswert, denn sie repräsentiert eine Epoche mit ihrem historischen Kontext. Warum soll man sich nicht daran erinnern, dass nach dem Krieg Baustoffmangel herrschte und dass man mit dem wenigen, das vorhanden war, trotzdem einen Neuanfang versuchte? Diese Gebäude sind Zeitzeugen für die Lebenskultur ihrer Zeit, auch dann, wenn sie heutigen ästhetischen Vorstellungen nicht entsprechen - auch Jugendstil war einmal scheußlich.

8. Posting von michih144: "in linz ist die eisenbahnbrücke denkmalgeschützt, eine stahlkonstruktion, die jederzeit in identischer form erneuert werden könnte, ebenso ganze Häuserzeilen in einem arbeiterbezirk, (häßliche sog. hitlerbauten) deren eher sozial schwächere bewohner vergeblich auf einen zeitgemäßen vollwärmeschutz warten, und mit den doppelten heizkosten leben müssen, im vergleich zu neubauten..."

Ja, es ist wichtig, auch technische Denkmale oder Bauten der NS-Zeit zu schützen. Auch wenn man eine Stahlkonstruktion jederzeit nachbauen könnte, wäre sie materiell nicht die originale - und nur das physische Original gibt Auskunft über seine tatsächliche Beschaffenheit. Ein Nachbau würde nur die optische Beschaffenheit der Konstruktion nacherzählen.

Auch NS-Bauten müssen erhalten bleiben: Würde man sie einfach abreißen oder verkommen lassen, käme das einer damnatio memoriae gleich - aus den Augen, aus dem Sinn. Auch Gebäude aus bedenklichen oder ganz einfach schrecklichen Epochen müssen bewahrt werden, um die Erinnerung an diese Zeiten nicht vergessen zu machen. Was den Wärmeschutz betrifft: Das Bundesdenkmalamt hat dazu eine Richtlinie entwickelt, die Lösungsmöglichkeiten aufzeigt. (Inge Podbrecky, derStandard.at, 5.4.2012)