Innsbruck/Wien - Die Klage auf Schadenersatz wegen Diskriminierung von Margarethe Hochleitner, Bewerberin um den Rektorsposten an der Med-Uni Innsbruck im Jahr 2009, wurde abgewiesen, wie aus dem Urteil des Innsbrucker Arbeits- und Sozialgerichts hervorgeht, das dem Standard vorliegt. Schon die Schiedskommission der Uni war Hochleitners Argumentation nicht gefolgt - anders als die Bundes-Gleichbehandlungskommission, die eine Benachteiligung der Bewerberin aufgrund des Geschlechts bescheinigt hatte.

Gutachten zerpflückt

Dieses - für das Gericht nicht bindende, aber zu berücksichtigende - Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission wird in der aktuellen Urteilsbegründung regelrecht zerpflückt: So sei die Kommission nach der Befragung nur eines einzigen Mitglieds des siebenköpfigen Universitätsrats auf das Motiv einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gekommen. "Ein solches ,abgespecktes' Beweisverfahren ist im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens (...) im vorliegenden Fall (...) vollkommen ungeeignet", heißt es in der Urteilsbegründung.

Hochleitner hatte von der Med-Uni Innsbruck Schadenersatz in Höhe von 438.874 Euro gefordert - errechnet aus dem Verdienstentgang. Nun sitzt die Klägerin auf Verfahrenskosten in der Höhe von fast 59.000 Euro. (spri, DER STANDARD, 1.6.2012)