• Wasserver- und -entsorgung sowie regelmäßige Kontrollen (Achtung: die Eichung, Wartung, Ablesung von Wasserzählern nur dann, wenn diese pro Wohnung angebracht sind und eine verbrauchsabhängige Abrechnung erfolgt)
  • Rauchfangkehrer
  • Müllabfuhr
  • Schädlingsbekämpfung
  • Kanalräumung
  • Beleuchtung des Stiegenhauses
  • Angemessene Feuer- und Haftpflichtversicherung sowie Versicherung gegen Leitungswasserschäden
  • Angemessene Versicherung gegen Glasbruch- und Sturmschäden, allerdings nur, wenn die Hälfte der Mieterinnen und Mieter ihre ausdrückliche Zustimmung dazu gibt
  • Verwaltungskosten
  • Reinigungs- und Servicekosten für Gemeinschaftsanlagen des Hauses (zB Lift, Waschküche, Garage, Grünanlagen, Spielplätze, Gemeinschaftsräume etc.)
  • Öffentliche Abgaben des Hauses

NICHT als Betriebskosten weiterverrechnet werden dürfen u.a. die Ausgaben für Delogierungen und Prozesse, Kaminschleifen sowie Mietzinsausfälle. Aufpassen heißt es auch bei Rechnungen für "Diverses", etwa für "diverse Reparaturen" oder "Spesen".