Was müssen Menschen sein oder tun, damit sie als Adoptiveltern infrage kommen?

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Wer sich in Österreich um eine Adoption bemüht, wird auf Herz und Nieren geprüft. Das Eignungsverfahren, dem sich Adoptionswillige unterziehen müssen, dauert etwa ein Dreivierteljahr. In Österreich dürfen sowohl Ehepaare als auch Einzelperson adoptieren - ein Recht auf Adoption gibt es aber nicht.

Selbst Eltern, die das langwierige Prozedere positiv abschließen und einen Platz auf der Warteliste ergattern, kommen nicht automatisch zum Zug. 2011 wurden bundesweit 110 Kinder adoptiert - die Zahl der Adoptionswerber beträgt aber ein Vielfaches. Allein in Oberösterreich standen 100 Paare auf jener Liste, auf der man nur steht, wenn man für Adoptionen potenziell infrage kommt. Die Mehrheit der Adoptionswilligen schafft es aber erst gar nicht auf diese Liste.

"Wenn wir ein Baby zu vergeben haben, suchen wir immer den bestmöglichen Bewerber", sagt Astrid Mitter-Stöhr, Juristin in der Jugendwohlfahrt Oberösterreich. Es gehe darum, die optimalen Eltern für das Kind zu finden. Davon, was "optimale Eltern" für Kinder sind, haben die Behörten sehr klare Vorstellungen.

Alter, Gesundheit, soziale Eignung

Die erste Hürde besteht im Mindestalter: 30 Jahre für Männer und 28 Jahre für Frauen. Über die zu erfüllenden Bedingungen werden die Adoptionswerber in einem Erstgespräch aufgeklärt. Darauf folgen ein Einführungsvortrag und ein weiteres Treffen mit einem Sozialarbeiter, bevor das verpflichtende Eignungsverfahren beginnt. 

Erster Punkt ist hier ein Gesundheitscheck: Sind die künftigen Eltern körperlich überhaupt in der Lage, ein Kind zu erziehen? "Oder ist man etwa so krank, dass man drei Viertel des Tages im Bett verbringen muss und sich nicht um den Nachwuchs kümmern kann?", so Mitter-Stöhr. Ein entsprechendes Attest kann der Hausarzt erstellen. 

Zweimal zum Psychologen

Überprüft wird auch die finanzielle Basis der Adoptionswerber. Das soll sicherstellen, dass dem Kind ein gutes Fortkommen ermöglicht wird. Bei ein bis zwei Hausbesuchen werden die Wohnverhältnisse unter die Lupe genommen. Stünde dem Kind ein überhaupt eigenes Zimmer zur Verfügung? Sind die Wände verdreckt? Bestehen im Haushalt Gefahrenquellen? 

Ein Psychologe oder eine Psychologin testet die allgemeine Erziehungsfähigkeit der Adoptionswerber - und zwar gleich zweimal. Außerdem wird im Strafregisterauszug überprüft, ob Vorstrafen vorliegen. 

Nach dem Eignungstest auf die Liste

"All diese Einzelfaktoren werden in einer Gesamtschau bewertet, ob etwas gegen die Weiterführung des Verfahrens spricht", so Mitter-Stöhr. Ist alles positiv durchlaufen, folgt an zwei Wochenenden ein Seminar, bei dem es ebenfalls "ein Feedback gibt, falls die Werber sehr, sehr auffällig" sind. Zu guter Letzt erfolgt ein abermaliger Besuch bei einem Sozialarbeiter, der entscheidet, ob das Eignungsverfahren abgeschlossen wird und die Kandidaten auf die Liste genommen werden.

Die Wartezeit kann dann ein paar Jahre betragen. Gibt es geeignetere Kandidaten, kommt man gar nicht zum Zug. Ein Recht auf Adoption gibt es jedenfalls nicht.

Verfahren auch bei Auslandsadoptionen

Aus diesem Grund entscheiden sich immer wieder Bewerber für eine Auslandsadoption, 2011 waren es in Oberösterreich drei. Aber auch diese müssen das Eignungsverfahren positiv abgeschlossen haben, betont Mitter-Stöhr. (APA/red, derStandard.at, 23.1.2013)