Stephan Nitzl, Rechtsanwalt bei DLA Piper Weiss-Tessbach.

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Userfrage: Sind Konkurrenzklauseln in Arbeitsverträgen zulässig? Wenn ja, unter welchen Umständen, wie lange und für welche Positionen?

Die Vereinbarung einer Konkurrenzklausel ist in Österreich grundsätzlich zulässig. Voraussetzung für die Zulässigkeit der Konkurrenzklausel ist, dass der Arbeitnehmer

  • zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung volljährig ist
  • für den letzten Monat des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Entgelt (inklusive Sonderzahlungsanteilen) von derzeit mehr als 2.516 Euro brutto (17-fache tägliche ASVG-Höchstbeitragsgrundlage 2013) hat.

Die in der Konkurrenzklausel enthaltene Beschränkung der Erwerbstätigkeit darf sich nur auf den Geschäftszweig des Unternehmens, in dem der Arbeitnehmer zuvor tätig war, beziehen und die Dauer eines Jahres keinesfalls übersteigen.

Gleichzeitig darf die Konkurrenzklausel dem Arbeitnehmer nicht jede Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit nehmen, wobei hier auf die Ausbildung bzw. Qualifikation und Erfahrung Rücksicht zu nehmen ist. Die Frage, ob eine Konkurrenzklausel wirksam ist oder nicht, ist allerdings immer im Einzelfall zu prüfen. Es wäre jedoch ein Fehler zu glauben, dass Konkurrenzklauseln generell unwirksam sind. (Stephan Nitzl, derStandard.at, 10.6.2013)