Die Zeichen bei der Behandlung von Asylwerbern stehen auf noch mehr Härte. Und zwar nicht nur in der Schweiz, wo am Sonntag eine erdrückende Mehrheit für das Weiterbestehen des geltenden strengen Gesetzes gestimmt hat, sondern ebenso in der gesamten EU.

Präziser ausgedrückt erhebt sich hier wie dort das Gespenst der Flüchtlingsinternierung und -einsperrung: in der Schweiz, weil die Bürger am Sonntag unter anderem für die Errichtung von Zentren votiert haben, in die "renitente Asylbewerber" gebracht werden sollen. In der EU, weil das Europaparlament in Straßburg heute, Montag, ein Asylrichtlinien-Paket beschließen wird, das die Inhaftierung von Flüchtlingen in manchen Fällen für rechtens erklärt: keine Muss-, aber doch eine Kann-Bestimmung.

Laut der Schweizer Regelung gilt als "renitent", wer die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder das Asylverfahren stört. Hierzulande mag das Assoziationen mit der ehemaligen Sonderanstalt für mutmaßlich kriminelle Asylwerber auf der Saualm auslösen. Auch laut der neuen EU-Aufnahmerichtlinie sind Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ein Inhaftierungsgrund, aber etwa auch die Identitätsfeststellung.

In beiden Fällen haben Misstrauen und Kontrollwünsche über das Prinzip gesiegt, verfolgten Menschen rücksichtsvoll zu begegnen. Kritiker sehen Menschenrechte für Flüchtlinge in Gefahr. Sie haben recht. (Irene Brickner, DER STANDARD, 10.6.2013)