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Spar hat in Ungarn 391 Spar-, Kaiser's-, Plus- und Interspar-Standorte.

Foto: APA/Gindl

Die in Ungarn vorübergehend eingeführte Sondersteuer für bestimmte Einzelhändler, die abhängig vom Umsatz war, hat nach Ansicht der Generalanwältin Juliane Kokott nicht gegen das EU-Diskriminierungsverbot bzw. die Grundfreiheiten der Union verstoßen. Möglicherweise verstieß die Besteuerung aber gegen die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie, so Kokott in ihrem Schlussantrag laut einer Aussendung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Gegen die Steuer hat der Sportartikel-Hersteller Hervis, eine 100-Prozent-Tochter der Handelskette Spar, vor einem ungarischen Gericht geklagt - dieses befragte den EuGH. Ein Urteil wird in den nächsten drei bis sechs Monaten erwartet, schreibt das "WirtschaftsBlatt" in seiner Freitagausgabe.

Finanzbedarf decken

Ungarn hatte zwischen 2010 und 2012 zur Deckung seines erhöhten Finanzbedarfs aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise unter anderem diese Sondersteuer für den Handel eingeführt, die sich nach dem Jahresumsatz des Einzelhändlers bemessen hatte und erst ab einem Umsatzvolumen von mehr als 500 Millionen Forint (1,65 Millionen Euro) eingehoben wurde. Der progressiv gestaltete Steuersatz betrug zwischen 0,1 Prozent und 2,5 Prozent. "Bei verbundenen Unternehmen (...) richtet sich der Steuersatz nicht nach dem Jahresumsatz des einzelnen Unternehmens, sondern sämtlicher verbundener Unternehmen", heißt es in der Gerichtshof-Aussendung vom Donnerstag.

Sondersteuer belastet Spar mit 25 Millionen

"Uns hat die Sondersteuer jährlich den enormen Betrag von rund 25 Millionen Euro gekostet", hieß es aus der Pressestelle von Spar in Salzburg zum "WirtschaftsBlatt". Das Unternehmen sei "verwundert" über die Stellungnahme der Generalanwältin und warte nun das Urteil der Richter ab. Spar hat in Ungarn 391 Spar-, Kaiser's-, Plus- und Interspar-Standorte. Der Verkaufsumsatz betrug 2012 brutto 1,5 Milliarden Euro. Für die Sportartikel-Tochter Hervis wird der Umsatz nicht pro Land ausgewiesen. Für alle Länder betrug er 2012 insgesamt 440 Mio. Euro. In Ungarn hat Hervis 29 Filialen.

Kokott führte zu den Bedenken hinsichtlich der Umsatzsteuer aus, dass es den Mitgliedstaaten verboten sei, Steuern mit Umsatzsteuercharakter zu erheben. "Die ungarische Sondersteuer erfülle jedenfalls das eigentlich wesensgebende Merkmal einer Umsatzsteuer." Nach ihrer Ansicht soll das ungarische Gericht nun prüfen, ob die Sondersteuer mit der Mehrwertsteuerrichtlinie vereinbar ist. (APA, 6.9.2013)