Wien – Das beste Regelwerk zum Verbot von Massenvernichtungswaffen – wie der international geächteten Chemiewaffen – ist sinnlos, wenn nicht überprüft werden kann, ob sich die Staaten, die sich dazu verpflichtet haben, auch daran halten. Das klingt einfacher, als es ist, nicht nur vom technischen Standpunkt aus gesehen.

Denn wenn ein Staat sich freiwillig einem Verbot unterwirft, heißt das noch lange nicht, dass er bereit ist, die Pforten zu öffnen, um die Einhaltung auch verifizieren oder sich darüber hinaus sogar beobachten zu lassen (Monitoring). Mit seiner Unterschrift – so war es ­zumindest zur Entstehungszeit der internationalen Verträge zur Selbstbeschränkung bei gewissen Waffen der Fall – erwarb sich der Staat nach eigenem Verständnis quasi auch das Recht auf das Vertrauen der anderen.

Das ist längst vorbei. Das wachsende Bedürfnis nach Verifizierung erwuchs aus bösen Erfahrungen wie mit dem Irak, dessen geheime Massenvernichtungswaffen und -waffenprogramme in den 1990er-Jahren zwangsweise abgerüstet wurden. Aber es gab auch positive Ansätze – als etwa Südafrika am Ende der Apartheidspolitik auf seine Atombomben verzichtete und zu diesem Zweck das Land für Inspektoren öffnete.

Die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) und ihr damaliger Generaldirektor Mohamed ElBaradei haben den Friedensnobelpreis bereits 2005 bekommen, jetzt ist die Organisation for the Prohibition of Chemical Weapons (OPCW) dran. Beide sind die Hüter von Normen und Regeln (des Atomwaffensperrvertrags und der Chemiewaffenverbotskonvention) und von der internationalen Gemeinschaft beauftragt, die dazu notwendigen operativen Tätigkeiten zu übernehmen.

Und dazu braucht es Inspektoren – und zwar solche, die ihrer Organisation und nicht den Herkunftsländern verpflichtet sind. Auch das klingt wieder selbstverständlicher, als es ist. Gerade bei großen Abrüstungsunternehmungen wie dem jetzigen in Syrien ist der Personalaufwand enorm, ganz abgesehen davon, dass nicht jeder Inspektor willens oder physisch geeignet ist, sich einer Situation wie der in Syrien auszusetzen.

Also müssen unter Umständen neue Instrumente geschaffen werden, wie für den Irak 1991 die UN Special Commission (Unscom). "Sachspenden"  von einzelnen Staaten zu solchen Unternehmungen können dann auch aus dem Verleih von geeignetem Personal bestehen – das nach Erledigung der Aufgabe wieder auf die alten Posten in seinen Ländern zurückkehrt. Das kann dann zum Pro­blem werden, wenn das verleihende Land gleichzeitig auch ein wichtiger politischer Spieler in der die Inspektion umgebenden Problematik ist und eigene Inter­essen – und einen guten Draht zu "seinen"  Inspektoren – hat. Geheimdienst­liche Informationen fließen zu den Inspektoren – und eventuell auch wieder zurück. Deshalb sind bei Ländern, die sich inspizieren lassen, Inspektoren aus neutralen Ländern so beliebt, dazu gehört auch Österreich.

Was nicht heißt, dass es nicht auch politischen Druck auf Inspektoren (oder ihre Chefs) gibt, die zu internationalen Organisationen wie IAEA oder OPCW gehören. Da geht es meist darum, wie Berichte formuliert werden. Technisch gesehen können Inspektoren nicht die Nichtexistenz von Waffen oder Substanzen in einem Land verkünden, sie können nur die Nichtexistenz von Hinweisen auf diese verkünden. Ob das dann den anderen genügt oder nicht, ist oft eine politische Entscheidung.