Die Ankündigung der Regierung in Malta, in Zukunft Staatsbürgerschaften für 650.000 Euro zu verkaufen, um damit Budgetprobleme zu lösen, sei eine klare Verletzung des EU-Vertrages, die zu sofortigen Konsequenzen der EU-Kommission führen müsse. Diese Auffassung vertritt der EU-Abgeordnete und Innenexperte Hubert Pirker (VP), der im Innenausschuss des Europäischen Parlaments sitzt.

"Wir möchten nicht, dass die Staatsbürgerschaft zum Basar wird", sagte er im Gespräch mit dem Standard am Donnerstag, ­"damit die Mitgliedstaaten damit ihre Schulden zahlen."  Er kündigte an, dass es dazu eine Mitteilung an die EU-Kommission geben werde, die diesen Fall umgehend klären müsse.

Wie berichtet, hatte ein Sprecher der Kommission darauf hingewiesen, dass die Vergabe von Staatsbürgerschaften ganz in nationaler Verantwortung liege, die Union da keine Handhabe habe. Pirker widerspricht dieser Auffassung frontal. Die Vergabe von Nationalitäten sei eindeutig gegen den Geist des Schengen-Abkommens, das integraler Bestandteil des EU-Vertrages sei. "Dazu gehört, dass alle Mitgliedstaaten, auch Malta, einander vertrauen können" , dass die Spielregeln eingehalten werden. Das Verleihen von Staatsbürgerschaften für Geld sei ein Verstoß gegen dieses wechselseitige Vertrauen. "Wenn das plötzlich einige Staaten machen und mit Pässen zu handeln beginnen, sind auch alle Mitgliedstaaten davon betroffen."  Er sei sich "ganz sicher" , dass die Sache auch ein Nachspiel im Europäischen Parlament haben werde.

An die europäischen Sozialdemokraten appelliert der Christdemokrat, politischen Druck auf ihren Parteifreund Joseph Muscat, den Premier von Malta, auszuüben, von dem Vorhaben wieder Abstand zu nehmen. Es dürfe hier kein Musterfall entstehen.

EuGH-Urteil zu Abschiebung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat indes in einem Urteil vom Donnerstag den Status von Asylwerbern gestärkt. Das Gericht entschied im Fall eines Iraners, dessen Asylantrag in Deutschland abgewiesen wurde, weil er über Griechenland eingereist war, dass der Fall trotzdem in Deutschland geprüft werden müsse.

Grundsätzlich müsse ein Antrag weiter bei Einreise im ersten EU-Staat gestellt werden. Wenn es aber systemische Mängel bei Asylverfahren oder Aufnahmebedingungen in einem Mitgliedstaat ge­be, müsse der andere Staat die Prüfung selbst übernehmen. (Thomas Mayer aus Brüssel /DER STANDARD, 15.11.2013)