Wie das Nachrichtenmagazin "Profil" in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, meldet sich der 2010 wegen Wiederbetätigung zu vier Jahren Haft verurteilte Neonazi Gerd Honsik wieder regelmäßig zu Wort. 2011 wurde er wegen seiner "guten sozialen Integration" in seiner Wahlheimat Spanien und seines "hohen Alters" - Honsik war 69 - vorzeitig aus österreichischer Haft entlassen.

Antisemitisches Gedicht

Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) entdeckte nun in der aktuellen Ausgabe der rechtsextremen Kärntner Zeitschrift "Der Heimatbote" ein antisemitisches Gedicht von Honsik, heißt es weiter in einer Aussendung des Nachrichtenmagazins.

Wahlempfehlung für FPÖ

Zudem soll Honsik dort seine offenbar wiederbelebte Zeitschrift "Halt", die er in seiner spanischen Wahlheimat Malaga herausgibt, bewerben. Auf seiner Website radio-honsik.com sendet er jeden Sonntag Beiträge, im September gab er seine Wahlempfehlung für die FPÖ ab. Mitte Oktober verfasste der international bestens vernetzte Neonazi gemeinsam mit anderen Rechtsextremen den "Friedensappell von Malaga", in dem sie die deutsche Regierung auffordern, "dem Urteil von Nürnberg aus dem Jahre 1946 die Anerkennung zur Gänze zu entziehen".

Gegen Bewährungsauflagen verstößt Honsik laut "Profil" damit nicht. Vom Oberlandesgericht Wien wurden ihm bei seiner Entlassung keine auferlegt, heißt es weiter.

Nach Verbotsgesetz verurteilt

Im September 2010 war Honsik zu zwei Jahren unbedingte Haftstrafe nach dem Verbotsgesetz verurteilt worden. Grund waren zwei Bücher ("Schelm und Scheusal" und "Der Juden Drittes Reich") des damals 68-Jährigen. Der Richter rechnete Honsik als erschwerenden Umstand an, dass er den Nazi-Jäger Simon Wiesenthal "massiv verunglimpft" habe.

Honsik war schon im April 2009 für zahlreiche, im Zeitraum 1997 bis 2003 von ihm veröffentlichte Ausgaben der Zeitschrift "Halt!" im Wiener Straflandesgericht schuldig erkannt worden. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) reduzierte allerdings die dafür verhängte Strafe von fünf auf vier Jahre Haft. Daraufhin machte die Anklagebehörde in einer separaten Verhandlung zwei Bücher Honsiks zum Prozessgegenstand. (red/derStandard.at, 11.1.2014)