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Nicht mehr aktiv und doch gesperrt: Susanne Pumper.

Foto: APA/AP/Zak

Die achtjährige Dopingsperre gegen Langstreckenläuferin Susanne Pumper bleibt bestehen. Die heimische Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) teilte am Donnerstagvormittag mit, dass das fünfköpfige Gremium der Unabhängigen Schiedskommission (USK) in ihrer Funktion als zweite Instanz den Erstbeschluss der Österreichischen Anti-Doping Rechtskommission (ÖADR) bestätigte.

Die USK sprach außerdem Sperren gegen die ehemaligen Ruderer Wolfgang Sigl (ein Jahr) und Raphael Hartl (zwei Jahre) sowie deren damaligen Betreuer Martin Kessler (vier Jahre) aus. Der Beginn der Sperren wurde mit 1. März 2006 festgelegt, womit alle drei bereits abgelaufen sind.

Pumper bestreitet

Pumper ist dagegen wegen "Erwerb bzw. Besitz einer verbotenen Substanz" noch bis 5. März 2020 für alle nationalen und internationalen Wettkämpfe aller Sportarten gesperrt. Als Beginn der Sperre wurde bei ihr der 6. März 2012 festgesetzt. Die 43-jährige Wienerin, die sämtliche Dopingvorwürfe gegen ihre Person bestreitet, kann dieses Urteil nun nur noch beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne anfechten.

Pumper war bereits 2008 wegen zweimaligen EPO-Missbrauchs für zwei Jahre gesperrt worden. Während ihrer Sperre soll die ehemalige Hallen-Vizeeuropameisterin über 3.000 m laut einer Zeugenaussage der ebenfalls wegen Dopings bereits gesperrten Triathletin Lisa Hütthaler "Ende 2008 20.000 Einheiten Dyn-EPO und 30.000 Einheiten EPO zum Preis von 200 Euro erworben" haben, lautete der Vorwurf in einem NADA-Prüfantrag. Außerdem ist Pumpers Name auch noch in anderen Straf- und Finanzverfahren im Zusammenhang mit mutmaßlichen Doping-Praktiken aufgetaucht.

Sigl, Hartl und Kessler waren am 29. September des Vorjahres vom ÖADR vom Verdacht des Verstoßes gegen die Anti-Doping-Bestimmungen (Anwendung verbotener Methoden - Blutdoping) freigesprochen worden. Die NADA Austria beantragte daraufhin die Überprüfung dieser Entscheidung bei der USK, die dieses Urteil nun revidierte. Auch Sigl, Hartl und Kessler können gegen ihre Sperren beim CAS berufen. (APA, 6.2.2014)