Bei der Hypo-Sondersitzung am Montag forderte Team Stronach, dass Politiker selbst für den Schaden, den sie verursachen, haften müssen. Verfassungsjuristen sprechen sich im Ö1-"Morgenjournal" gegen diesen Vorschlag aus, Politiker dürften nur dann bestraft werden, wenn sie Gesetze gebrochen haben, nicht wenn sie einen Fehler gemacht haben.

Verfassungsjurist Theo Öhlinger kann der Forderung nichts abgewinnen, solange kein gerichtlich relevantes Fehlverhalten vorliegt. Zur Verantwortung ziehen kann man Politiker, wenn sie etwas strafrechtlich Verbotenes tun. Dann könnten sie angeklagt und verurteilt werden, sagt Öhlinger. Den Bürgern bleibe nur die Möglichkeit, schlechte Politiker abzuwählen. Es sei aber normal, dass Politiker auch Fehler machen.

Verfassungsrechtler Heinz Mayer sieht das ähnlich, obwohl es theoretisch doch ein Instrument gäbe, Politiker für ihr Fehlverhalten zu bestrafen - die Organhaftung. Dieses Gesetz sieht vor, dass Beamte oder Politiker, die dem Staat schaden, dafür zahlen müssen - wenn sie schuldhaft und rechtswidrig gehandelt haben. Bis heute ist die Organhaftung aber immer nur auf Beamte und nie auf Politiker angewendet worden, weil Politiker sich selbst klagen müssten. (red, derStandard.at, 18.2.1014)