Der Rechnungshof (RH) hat erneut urgiert, die österreichische Steuerfahndung personell zu stärken. "Die Personalressourcen der Steuerfahndung wären zu erhöhen beziehungsweise aus anderen Bereichen der Verwaltung umzuschichten." Das empfehlen die Prüfer dem Finanzministerium nach einer Follow-up-Prüfung.

Im April 2013 hat der Rechnungshof beim Finanzministerium und bei der Steuerfahndung den Stand der Umsetzung von 12 strategisch relevanten früheren Empfehlungen überprüft. Was die davor schon empfohlene Erhöhung der Personalressourcen betraf, so ließen die schwankenden Personalzahlen keinen nachhaltigen Trend zur Verstärkung erkennen, schreibt der RH nun in einem am Mittwoch publizierten Bericht.

Familienleistungen

Der Rechnungshof kritisierte außerdem die Familienleistungen. Jene der Gebietskörperschaften sind dem Rechnungshof nach wie vor zu unübersichtlich. Der RH würdigte zwar, dass das Familienministerium frühere Empfehlungen teilweise umgesetzt hat, rät aber weiter dazu, Familienleistungen auf Parallelitäten und Möglichkeiten zur Straffung zu überprüfen.

Im Vorbericht aus dem Jahr 2011 hatte der RH im Bund sowie in den drei Ländern Kärnten, Oberösterreich und Salzburg 117 familienbezogene Leistungen ermittelt und dabei strukturelle Parallelitäten festgestellt. So waren etwa der Bund als auch die überprüften Länder mit Familienberatung, der Förderung von Schulveranstaltungen oder Freifahrten befasst.

Handlungsbedarf auch beim Familienlastenausgleichfonds

Der RH hatte deshalb unter anderem empfohlen, das gesamte Spektrum der familienbezogenen Leistungen auf Überschneidungen zu prüfen - und auch auf Möglichkeiten zur Konzentration und Straffung von Leistungen. Mit einer Familienpolitischen Datenbank hat das Ministerium nach Ansicht des RH diese Empfehlung nur teilweise umgesetzt, weshalb die Kontrollbehörde die Empfehlung in der am Mittwoch veröffentlichten Follow-up-Überprüfung auch aufrecht erhielt.

Weiterhin Handlungsbedarf ortet der RH auch beim Familienlastenausgleichsfonds (FLAF), aus dem ein Großteil der Familienleistungen bezahlt wird. Zwar gab es 2012 einen Überschuss von rund 183 Mio. Euro, der dem "Reservefonds für Familienbeihilfen" zugeführt wurde. Mit einem Schuldenstand von rund 3,6 Mrd. Euro 2013 sah der RH den Reservefonds aber nach wie vor in einer prekären Situation. (APA, 19.2.2014)