Innsbruck - Im Fall der im Jahr 2005 in Innsbruck erstochenen niederösterreichischen Studentin ist das Ermittlungsverfahren gegen den 29-jährigen Tatverdächtigen eingestellt worden. Dies sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, Thomas Willam, der APA am Mittwoch. Die Entscheidung sei "mangels der Nachweisbarkeit der Tat" erfolgt, erklärte Willam.

Nach Rücksprache mit dem Bundeskriminalamt (BK) seien keine weiteren belastenden Beweisergebnisse aufgetreten. Im Zuge einer Gesamtprüfung und unter Berücksichtigung der "Verurteilungswahrscheinlichkeit" in einem Strafverfahren sei die Anklagebehörde zu dem Schluss gekommen, das Verfahren einzustellen. Die Ermittlungen gegen unbekannte Täter würden indes weitergehen, sagte William.

Die einzig richtige Wahrheit

Der anfangs dringende Tatverdacht sei durch ergänzende Vernehmungen und durch ein Gutachten der Gerichtsmedizin entkräftet worden. Auf die Frage, ob im Zuge der Ermittlungen Fehler passiert seien, meinte Willam, dass sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft "nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt" hätten. Man habe zum jeweiligen Zeitpunkt auf Grundlage der Gesetze entschieden. Zudem kenne niemand in dem Fall "die einzig richtige Wahrheit". Willam verwies darauf, dass der 29-Jährige zunächst vor der Polizei ausgesagt habe, dann die Fragen der Beamten nicht mehr beantworten habe wollen und sich schließlich doch dazu entschied, wieder auszusagen.

Laut dem Staatsanwaltschafts-Sprecher sei noch nicht entschieden, ob das Tiroler Landeskriminalamt oder das Cold Case Management des Bundeskriminalamtes in dem Fall die Ermittlungen weiter führen werde. Die Cold Case Einheit hatte in Kooperation mit dem LKA den Fall im November 2012 neu aufgerollt.

Der Niederösterreicher hatte stets bestritten, seine frühere Studienkollegin ermordet zu haben. Er war am 22. Dezember aus Australien kommend am Flughafen Wien-Schwechat verhaftet worden. Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft berichtete unmittelbar nach der Festnahme des Niederösterreichers, der in Australien arbeitete, von einer Hautschuppenanalyse, die "entsprechende Ergebnisse" gebracht habe.

Am 7. Februar war der inzwischen nach Innsbruck überstellte Verdächtige nach der Haftprüfungsverhandlung aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Es bestehe "kein dringender Tatverdacht" mehr, hatte es seitens der Staatsanwaltschaft geheißen.

Anzeigen wegen Amtsmissbrauchs

Der Anwalt des 29-Jährigen, Albert Heiss, war am Mittwoch für die APA vorerst nicht erreichbar. Heiss war seit der Enthaftung seines Mandanten in die juristische Offensive gegangen und hatte die Ermittler heftig attackiert. Es würden Anzeigen wegen Amtsmissbrauchs ausgearbeitet, erklärte er in der Vorwoche. Diese würden sich voraussichtlich gegen Beamte der Cold-Case-Einheit sowie "Verantwortliche bei der Staatsanwaltschaft" richten. Insgesamt wären rund zehn Personen davon betroffen, erklärte Heiss. Bei den Anzeigen gehe es darum zu untersuchen, ob vorsätzlich die Haft eines Beschuldigten herbeigeführt worden sei. Zudem gelte es auch den Tatbestand der fahrlässigen Herbeiführung einer Haft eines Beschuldigten zu klären. Heiss sah "vermutlich beide Tatbestände" als gegeben an.

Überdies verwies er wegen angeblich vorliegender "Rechtsverletzungen" unter anderem auf eine bereits eingebrachte Dienstaufsichtsbeschwerde. Eine Rechtsverletzung sah der Innsbrucker Rechtsanwalt etwa in der nicht sofortigen Beiziehung eines Verteidigers nach der Festnahme. Zudem sei der 29-Jährige fortgesetzt vernommen worden, obwohl dessen Anwalt zuvor aufgrund mangelnder Akteneinsicht erklärt hatte, dass dieser nicht aussagen werde. Heiss berichtete außerdem, dass sein Mandant voraussichtlich diese Woche nach Australien zurückkehren werde.

Die Studentin war am 23. Juni 2005, zwei Tage vor ihrem 20. Geburtstag, in den frühen Morgenstunden im Innsbrucker Stadtteil Pradl erstochen worden. Ein Pensionist fand die blutüberströmte Leiche der Niederösterreicherin vor einer Telefonzelle. Die junge Frau war mit zwei Messerstichen in den Brustbereich und in den Rücken getötet worden. Die vom Täter verwendete Tatwaffe, vermutlich ein Küchenmesser, konnte trotz umfangreichen Suchaktionen nicht sichergestellt werden. (APA, 26.2.2014)