Wien - Der Rechnungshof (RH) kritisiert die lange Dauer von Ermittlungsverfahren. Laut einem Bericht hat sich die Zahl der drei Jahre oder länger anhängigen Verfahren von 2008 bis 2012 deutlich erhöht, obwohl im gleichen Zeitraum die Zahl der Staatsanwälte stieg und die Anzahl der Verfahren sank. Außerdem stellte er die Konzentration von Aufträgen bei einigen wenigen Sachverständigen fest.

Im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 erledigten die 16 bundesweiten Staatsanwaltschaften - mit Ausnahme der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) - zwischen 67.000 und 68.000 Fälle pro Jahr. Die Verfahrensdauer lag im Durchschnitt bei drei Monaten. Die meisten Fälle wurden innerhalb eines Jahres erledigt. Um die Dauer der Ermittlungsverfahren und die Ursachen dafür zu beurteilen, überprüfte der RH die drei Staatsanwaltschaften Graz, Linz und Wien.

Lange Verfahren verdoppelt

Die Zahl der Fälle mit einer Verfahrensdauer von drei Jahren und länger stieg von 2008 bis 2012 bundesweit um 61,6 Prozent von 159 auf 257 an. In Graz hatte sich die Anzahl verfünffacht, in Wien verdoppelt. Im gleichen Zeitraum ging die Anzahl der Ermittlungsverfahren gegen bekannte Personen um rund drei Prozent zurück. Die Zahl der Staatsanwälte stieg in den Jahren 2008 bis 2012 um rund 15 Prozent von 270 auf 312, da im Zuge der Reform der Strafprozessordnung (StPO) ab 2007 mehr Personal eingestellt wurde.

Einflüsse auf eine längere Verfahrensdauer können laut Stellungnahme des Justizministeriums komplexe Sachverhalte, die Heranziehung von Sachverständigen oder ein Auslandsbezug sein. Zum Teil war die längere Dauer aber auch auf längere Bearbeitungspausen zurückzuführen. Das Justizministerium teilte mit, dass es zur raschen Erledigung von Verfahren Überlegungen gebe, zusätzliche verkürzte Verfahrensarten einzuführen, was der RH jedoch als nicht ausreichend zurückwies und eine umfassende Ursachenanalyse empfahl.

Überlastung bei Sachverständigen

Bei den überprüften Staatsanwaltschaften Graz, Wien und Linz stellte der RH eine Konzentration von Aufträgen und Ausgaben, insbesondere in Wirtschaftsstrafsachen, bei einigen wenigen Sachverständigen fest. Ein hoher Anteil der Gesamtausgaben sei auf jeweils nur drei Sachverständige entfallen, die zum Großteil wiederbestellt wurden. Das erhöhe die Gefahr der Arbeitsüberlastung von Sachverständigen und führe möglicherweise zu Verfahrensverzögerungen, kritisierte der RH. Kontrollinstrumente zur Qualitätssicherung der Tätigkeit der Sachverständigen waren nur in Teilbereichen vorhanden, heißt es im Bericht. Die Gesamtausgaben für Sachverständige stiegen im überprüften Zeitraum österreichweit um rund 280 Prozent von 5,15 Mio. Euro (2008) auf 19,57 Mio. Euro (2012).