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Die Volksanwaltschaft übt scharfe Kritik am Einsatz von Sicherheitsfirmen in Krankehäusern

Foto: dpa/Sven Hoppe

Wien - Volksanwalt Günther Kräuter kritisiert den zunehmend "bedrohlichen Wildwuchs" beim Einsatz privater Sicherheitsdienste in Krankenanstalten. Laut Kräuter würden Aufgaben, die nur von medizinischem Personal durchgeführt werden dürfen, auch von unqualifiziertem Personal übernommen. Dies sei ein "eklatanter Missstand", so der Volksanwalt am Ostermontag in einer Stellungnahme.

"Es verdichten sich durch unsere Kommissionsbesuche die Hinweise, dass Private Securities in Krankenanstalten bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten rechtswidrig zum Einsatz kommen", erklärte Kräuter. So werde etwa berichtet, dass streng medizinischem Personal vorbehaltene Aufgaben, wie die Beobachtung von Bewusstlosen, die Patientenfixierung in der Psychiatrie oder die Kontrolle der Einnahme von Medikamenten von unqualifiziertem Personal durchgeführt werden.

Der Volksanwalt verwies auch auf ein Schreiben des Gesundheitsministeriums an die Länder, in dem festgehalten werde, dass "jedwede Tätigkeit, die Ärztinnen und Ärzten oder Angehörigen anderer Gesundheitsberufe vorbehalten ist, nicht von Sicherheitspersonal durchgeführt werden darf." Privates Sicherheitspersonal dürfe aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlagen in Krankenhäusern lediglich zum Gebäudeschutz oder zur Minimierung des Diebstahlrisikos eingesetzt werden, betonte Kräuter. (APA, 21.4.2014)