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In Deutschland haben erste Provider damit angefangen Transparenzberichte nach Vobild von Google und Co zu veröffentlichen.

Foto: REUTERS/Stefan Wermuth

Unternehmen wie Google, Facebook und Microsoft veröffentlichen regelmäßig Transparenzberichte, die Auskunft über Behördenanfragen zu Nutzern geben. Nun fangen auch in Deutschland erste Provider damit an, Zahlen über Auskünfte an Behörden zu veröffentlichen. Die Deutsche Telekom und der Berliner E-Mail-Anbieter Posteo haben am Montag ihre ersten Transparenzberichte offengelegt. In Österreich wird man indes wohl länger auf solche Berichte warten müssen, da sie gegen die Strafprozessordnung (StPO) verstoßen würden.

Anschlussüberwachung

Laut der Deutschen Telekom wurden demnach alleine im vergangenen Jahr 49.796 Anschlüsse überwacht. Der Großteil erfolgte im Rahmen der Strafprozessordnung auf richterliche oder staatsanwaltschaftliche Anordnung. In 946.641 Fällen wurden Inhaber von IP-Adressen im Rahmen der Aufklärung von Urheberrechtsdelikten ausgeforscht. Wie viele Anfragen insgesamt eingingen, gibt das Unternehmen nicht an. So bleibt die Zahl der Anfragen, denen die Deutsche Telekom nicht nachkommt, im Dunkeln. Direkte Anfragen ausländische Behörden werden nicht beantwortet.

Schwere Vorwürfe gegen Behörden

Im Bericht von Posteo werden indes schwere Vorwürfe gegen das Vorgehen der Behörden erhoben. Demnach sei es unter anderem zu "Nötigung, Ermunterung zu rechtswidriger Kooperation und Missachtung geltenden Rechts" gekommen. Auch habe es eine "Anordnung einer Durchsuchung bei Posteo ohne ausreichende rechtliche Grundlage" gegeben. Der Anwalt des Unternehmens habe daher in vier Fällen Strafanzeigen bzw. Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Kriminalbeamte, Staatsanwälte und Richter eingereicht.

Situation in Österreich

In Österreich hat noch kein Unternehmen einen ähnlichen Transparenzbericht vorgelegt. Das dürfte vor allem daran liegen, dass es nach Paragraph 138, Abs. 3 der StPO nicht erlaubt ist derartige Anfragen und deren Umfang zu veröffentlichen. Eigentlich hätten Anfragen im Zuge der Vorratsdatenspeicherung von der Durchlaufstelle bekannt gegeben werden solle, so Maximilan Schubert, Generalsekretär der Internet Service Providers Austria (ISPA). Das sei letztendlich aber anders umgesetzt worden. Da es in Österreich anders als in Deutschland keinen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gibt, schätzt Schubert die Zahlen hierzulande niedriger ein. 

Zumindest T-Mobile überlegt wie ein Transparenzbericht mit den gesetzlichen Auflagen zu vereinbaren sei, so Sprecher Helmut Spudich. Auch er bestätigt, dass man konkrete Zahlen derzeit nicht veröffentlichen dürfe. Personen, die durch die Exekutive bei "Gefahr im Verzug" geortet werden, würden jedoch "unmittelbar danach" per SMS verständigt.

Transparenz in Hinblick auf Netzsperren gefordert

Bei der ISPA hofft man, dass solche Berichte in Zukunft auch in Österreich möglich sind. Vor allem auch in Hinblick auf möglich Netzsperren. Sollten diese breiter umgesetzt werden, wären regelmäßige Informationen über das Ausmaß wünschenswert, so Schubert. (Birgit Riegler, derStandard.at, 7.5.2014)