Bild nicht mehr verfügbar.

Anleger, die auf Schifffonds gesetzt haben, haben nun meist Troubles. Der Vergleich, den der Verein für Konsumentenschutz (VKI) mit einigen Banken geschlossen hat, ist meist nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Foto: dpa/Maurizio Gambarini

Wien – Die Auseinandersetzung um vielversprechende Schiffsfonds, die nach der Finanz- und Wirtschaftskrise leck wurden und nun unterzugehen drohen, nehmen an Schärfe zu. Bei deutschen Gerichten sind bereits Klagen gegen österreichische Gerichte anhängig, weil diese sich weigern, die von ihnen bezogenen Ausschüttungen zurückzuzahlen.

Letzteres zieht weitere Rechtsstreitigkeiten nach sich, haben Anleger derartige Investments einst doch wohl kaum getätigt, um als Kommanditisten lediglich auf Jahre hinaus als sogenannte Ausschüttungen nur Rückzahlungen aus der eigenen Einlage zu erhalten. Im Gegenteil, allein in Deutschland und Österreich haben tausende Anleger geschlossene Schiffsfonds gezeichnet, weil mit sicheren Veranlagungen hohe Renditen versprochen und entsprechend Ausschüttungen getätigt wurden. Blöderweise stammten diese Ausschüttungen nicht aus operativ erwirtschaftenten Gewinnen, sondern vom Eigenkapital – das nun auszulaufen droht.

Problematische Verpflichtung

Diese Verpflichtung sieht der auf Anlegerschutz spezialisierte Wiener Rechtsanwalt Wolfgang Leitner angesichts der österreichischen Rechtslage als problematisch an, sind Kapitalausschüttungen durch Kommanditgesellschaften, deren persönlich haftender Gesellschaft bloß eine GmbH ist, laut österreichischer Rechtssprechung doch unzulässig, solang selbige nicht durch Gewinne gedeckt sind. Ob Anleger über derartige Konstuktionen von den die Produkte vertreibenden Banken ausreichend informiert wurden, oder getäuscht, wie Leitner meint, ist ebenfalls gerichtsanhängig.

Mit dem Vergleich, den Verein für Konsumenteninformation (VKI) und Erste Bank geschlossen haben, sind die Streitereien um absaufende Container-Schiffsfonds keineswegs aus der Welt. Im Gegenteil, erst nach und nach kommen Details der Geschäftsverbindungen ans Licht, die tausende Anleger in Deutschland und Österreich nicht nur um Renditen, sondern auch ihr Anlagevermögen bringen könnten.

So räumt die Erste Bank in einem Schreiben vom 24. April ein, dass offene Fonds wie Shipping Select XVII oder HCI Austria oder HCI Shipping Select 26 zumindest für sie ein gutes Geschäft waren: Provisionen inklusive Agio beliefen sich auf 9,5 bis zwölf Prozent. „Absolut unüblich hoch und bei Vertragsabschluss den Kunden gegenüber auch nicht ausgewiesen“, kritisiert Leitner, der einige Klienten im Streit gegen ihre Hausbanken vertritt.

"Weichkosten"

Die Bank weist die Vorwürfe zurück. Agio und Provisionen seien in den jeweiligen Projekten immer ausgewiesen und üblich gewesen, betont die Leiterin der Rechtsabteilung der Erste Bank, Karin Lenhard. Im übrigen verweist die Bank in ihrem Schreiben auf nicht näher definierte, ebenfalls im Prospekt ausgewiesene „Weichkosten“. Hier wird es spannend, denn diese Weichkosten flossen nicht ins Investment, sondern wurden für Dienstleistungen wie „Konzeption des Anlageproduktes“, Struktur, Kosten für Einwerbung des Kommanditkapitals, Treuhandvergütung oder Vertriebsprovisionen verrechnet. Im Gegensatz zu Deutschland, wo Weichkosten laut Bundesgerichtshof offenzulegen sind, waren sie bei den Schiffsfonds tief mehr als 100-seitigen deutschen Prospekten versteckt. In Österreich wurden lediglich Werbebroschüren über renditestarke Anlagen in Schiffe und Immobilien verteilt. „Die Anleger wussten nichts über diese Kick-backs, die von den Schiffsgesellschaften an die Banken zurückgeflossen sind“, kritisiert Leitner. Die Bank kontert über ihren Rechtsvertreter: Die Bank sei nur Anlagevermittler bzw. Anlageberater gewesen, habe kein fremdes Geschäft geführt und dürfe dafür Retrozessionen verrechnen. Im Übrigen sei der Anspruch auf Rechnungs- und Offenlegung der Provisionen längst verjährt.

Laut Wertpapieraufsichtsgesetz sind Provisionen nur zulässig, sofern Kundeninteressen nicht gefährdet beeinträchtigt sind und sie offengelegt werden. (Luise Ungerboeck, DER STANDARD, 16.5.2014)