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Insgesamt wurden 13 Tierschützer freigesprochen.

Foto: APA/ROBERT JAEGER

Wiener Neustadt - In der teilweisen Neuauflage des Tierschützer-Verfahrens ist nun auch der letzte - am vergangenen Dienstag ergangene - Freispruch rechtskräftig. Es werde keine Berufung der Staatsanwalt geben, teilte der Anwalt des VGT, Stefan Traxler, am Montag laut einer Aussendung mit. Die Frist, ein Rechtsmittel einzulegen, hatte am Freitag um 24.00 Uhr geendet.

Während die im ersten Prozess erfolgten 13 Freisprüche von der Beteiligung an einer kriminellen Organisation nach §278a rechtskräftig geworden waren, hatte das Oberlandesgericht Wien die Freisprüche in Bezug auf Delikte wie Tierquälerei und Nötigung aufgehoben. Damit standen ab 13. Mai insgesamt fünf der einstigen Angeklagten in drei verschiedenen Verfahren nochmals in Wiener Neustadt vor Gericht.

Balluch wird vor Gericht ziehen

"Eine achtjährige Zeit der Verfolgung des Tierschutzes, wie wir sie in diesem Land noch nie erlebt haben", sei "zu Ende gegangen", resümierte VGT-Obmann Martin Balluch in der Aussendung. Er sprach sich in diesem Zusammenhang auch für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss aus.

Balluch selbst wird am 26. Juni auf Kläger-Seite in Wien vor Gericht ziehen. Denn da beginnt der von ihm gegen die Republik Österreich angestrengte Prozess, in dem er vom Staat 600.000 Euro an Anwaltskosten für den Tierschützer-Prozess fordert. (APA, 2.6.2014)