Wien - Die Familiengerichtshilfe, die Verfahren beschleunigen und einvernehmliche Lösungen fördern soll, ist mit 1. Juli voll ausgebaut und damit an allen Bezirksgerichten einsetzbar. Laut Erfahrungswerten werden in etwa einem Drittel der Fälle Einigungen oder außergerichtliche Lösungen gefunden.

Nachdem ein mit Jahresbeginn 2012 gestarteter Modellversuch laut Justizministerium gute Erfahrungen gebracht hat, wurde die Familiengerichtshilfe gesetzlich verankert und schrittweise ausgebaut. Mit 1. Juli sollen nun letztlich 188 Vollzeitkräfte - Sozialarbeiter, Psychologen und Pädagogen - von 19 Standorten aus die Gerichte in familienrechtlichen Verfahren unterstützen.

1.400 Akte

2014 wurden bisher rund 1.400 Akte an die Familiengerichtshilfe herangetragen, wie aus Zahlen des Ressorts hervorgeht. Ziel der Arbeit der Familiengerichtshilfe ist es, schlichtend einzugreifen, um Verfahren zu beschleunigen und einvernehmliche Lösungen im Interesse des Kindeswohls zu erreichen.

Sozialarbeiter können einbezogen werden

So können die Sozialarbeiter, Psychologen und Pädagogen etwa zu Beginn des Verfahrens beauftragt werden, ein "Clearing" durchzuführen, also im persönlichen Gespräch wesentliche Streitpunkte zu eruieren oder Wege einer gütlichen Einigung anzubahnen. Das Gericht kann die Familiengerichtshilfe aber auch damit beauftragen, spezielle Erhebungen als Entscheidungsgrundlage durchzuführen oder eine fachliche Stellungnahme zum Verfahrensgegenstand aus Sicht des Kindeswohls abzugeben. Mitarbeiter der Familiengerichtshilfe können vom Gericht außerdem als "Besuchsmittler" eingesetzt werden, die bei der Durchsetzung von Besuchskontakten unterstützen.

Für Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) ist die Familiengerichtshilfe jedenfalls ein "Erfolgsmodell", wie er anlässlich des Vollausbaus in einer schriftlichen Stellungnahme betonte: "Sie ist eine wichtige Stütze für Eltern, Kinder und Gerichte und hilft dort weiter, wo Familien alleine nicht mehr weiter wissen."  (APA, 29.6.2014)