Steht wieder zur Diskussion: Eine PC-Abgabe.

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Der zuletzt aufgetauchte Entwurf zur Einführung einer Speichermedienabgabe enthält auch eine PC-Abgabe. Das verlautbart nun die Initiative für Netzfreiheit.

Eine solche Gebühr war bereits 2012 diskutiert worden, erklärt Initiativen-Mitglied Markus Stoff gegenüber dem WebStandard. Damals hätten auf diesem Wege drei Millionen Euro pro Jahr zusätzlich lukriert werden sollen. Anders als bei der Speichermedienabgabe, ist bei der Reprographieabgabe keine Rückerstattung für Unternehmer vorgesehen.

Vergütung möglich, aber nur ohne Mehreinnahmen

Die PC-Abgabe ist von der Speichermedienabgabe zu unterscheiden, denn sie bezieht sich in ihrer aktuellen Form als Reprographieabgabe auf Drucker und Kopierer für die Anfertigung analoger Kopien. Die Literar-Mechana forderte laut Stoff damals bereits die Ausweitung auf Computer. Argumentiert wurde dies mit der "Gerätekette", die bei der Erzeugung eines Ausdrucks zum Einsatz kommt.

Allerdings gab es dazwischen mehrere Feststellungen des EuGH. Eine davon besagte, dass eine Vergebührung anderer Geräte gemäß dieser Logik zwar möglich sei, insgesamt damit aber nicht mehr eingenommen werden dürfe, als zuvor. In der Praxis würde dies bedeuten, dass damit der Betrag pro Gerät somit sinken würde.

Erhöhter Schaden muss nachgewiesen werden

Eine Erzielung von Mehreinnahmen wäre damit zumindest fragwürdig. Da derlei Abgaben den durch privat angefertigte Kopien entstandenen Schaden abdecken sollen, müsste nachgewiesen werden, dass sich dieser vergrößert hat.

Selbiges gilt prinzipiell auch für die Speichermedienabgabe. Die Initiative für Netzfreiheit argumentiert hier in einem offenen Brief, dass eben jener Schaden allerdings rückläufig ist. Streamingdienste bzw. der Erwerb von Filmen, Serien und Musik in digitaler Fassung, nimmt zu. Der Absatz von CDs und DVDs hingegen nimmt ab – und damit auch der Schaden durch Privatkopien, die auch nur dann legal möglich sind, wenn kein Kopierschutz zum Tragen kommt.

Privatkopie ist "totes Recht"

Anwalt Alexander Schnider von Baker & McKenzie hatte bereits 2013 argumentiert, dass die legale Privatkopie – illegale Kopien können nicht von einer Pauschalabgabe abgegolten werden – eigentlich "totes Recht" sei, da es nur noch wenige realistische und alltägliche Anwendungsfälle und damit auch keine Grundlage für damit argumentierte Abgaben gebe. (gpi, derStandard.at, 03.07.214)