Wien - Selbstanzeigen in Sachen Steuer werden teurer. Waren bisher nur Verzugszinsen zu zahlen, wird künftig ein Strafzuschlag fällig. Eine entsprechende gesetzliche Regelung hat am Dienstagnachmittag der Nationalrat mit Stimmen von Koalition und FPÖ beschlossen.

Bisher waren erstmalige Selbstanzeigen für vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Finanzdelikte straffrei und führten erst im Wiederholungsfall zu einer Abgabenerhöhung von 25 Prozent. Wiederholte Selbstanzeigen sind seit dem heutigen Beschluss überhaupt untersagt und wer es das erste Mal macht, hat dafür zu bezahlen. Konkret sollen bei einer Abgabenschuld bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Finanzvergehen bis 33.000 Euro fünf Prozent, bis 100.000 Euro 15 Prozent, bis 250.000 Euro 20 Prozent und bei mehr als 250.000 Euro 30 Prozent Strafzuschlag zu begleichen sein.

Freibetrag für Ökostrom-Selbstverbraucher

Ebenfalls beschlossen, und das gegen die Stimmen der FPÖ, wurde eine Änderung des Elektrizitätsabgabegesetzes. Für Ökostrom-Selbstverbraucher wird ein Freibetrag von 25.000 kWh pro Jahr eingeführt, was einer weitgehenden Befreiung nachhaltiger Stromerzeuger von der Elektrizitätsabgabepflicht gleichkommt.

In der Debatte davor war noch die Basis für die künftige Banken-Überprüfung gelegt worden. Konkret wird damit auch die Europäische Zentralbank (EZB) in den Aufsichtsmechanismus in Österreich einbezogen. Die EZB wird für die direkte Aufsicht großer Kreditinstitute wie Raiffeisen, Erste und BAWAG zuständig sein. (APA, 8.7.2014)