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Innenministerin Johanna Mikl-Leitner

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Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hat sich am Donnerstag nicht gerade glücklich über die Einstellung der Vorratsdatenspeicherung gezeigt. Der Entscheid sei zu akzeptieren, die Arbeit werde aber nicht leichter. So habe man etwa bei 80 Prozent der aufgeklärten Mordfälle auf das Instrument der Vorratsdatenspeicherung zurückgegriffen, sagte sie bei einem Hintergrundgespräch mit Journalisten.

Diebstahl, Drogen und Raub

Laut den bisher veröffentlichten Statistiken kam die Vorratsdatenspeicherung, ursprünglich als Anti-Terror Maßnahme eingeführt,  allerdings bisher kaum bei Tötungsdelikten zum Einsatz. Die Justiz hat im Vorjahr 354 Mal auf Vorratsdaten zugegriffen - nicht wegen Mord. Die meisten Abfragen - insgesamt 113 - erfolgten wegen Diebstahls, 59 Abfragen gab es wegen Drogendelikten und 52 wegen Raubs. In den weiteren Fällen ging es um beharrliche Verfolgung, Betrug und gefährliche Drohung. 2012 kam die Vorratsdatenspeicherung bei drei Mordfällen zum Einsatz – einmal auf Rechtshilfeersuchen eines EU-Staates.

Überzogen und grundrechtswidrig

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat vor zwei Wochen alle Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung  aufgehoben. Die Gesetze verletzten den Datenschutz, seien überzogen und grundrechtswidrig, lautete die Begründung.

Neuer Verfassungsschutz

Mikl-Leitner will bis zum Sommer 2015 die im Regierungsprogramm vorgesehene Neuausrichtung des Staatsschutzes umsetzen. Dafür will man Daten, etwa von Personen, die als Kämpfer in Syrien tätig waren, über längere Zeiträume speichern. Bisher ist dies auf neun Monate beschränkt, wenn sich die Person nichts zuschulden kommen hat lassen. Ergänzend würde  man gerne Daten von Personen, die aus einem anderen Land wegen Wirtschaftsspionage ausgewiesen wurden, sammeln. (sum/APA, 10.7.2014)