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In Südasien wracken vor allem arme und schutzlose Arbeiter die großen Schiffe ab.

Foto: REUTERS/Akhtar Soomro

Wien - Offiziell waren es fünf Arbeiter, die bei einer Explosion in einer Abwrackwerft in Indien starben. Laut Umweltschutzaktivisten sollen es doppelt so viele Todesopfer gewesen sein. Bei Schweißarbeiten hatte sich verbliebenes Gas in einem Wrack entzündet und war explodiert. Eigentlich sollte ein Schiffswrack vor der Zerlegung von allen giftigen Rohstoffen und gefährlichen Stoffen befreit werden.

Laut der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zählt das Abwracken von Schiffen in Schwellenländern zu den gefährlichsten Berufen der Welt. Nach etwa 25 bis 30 Jahren hat ein Schiff das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht und dient nur noch als Stahl- und Ersatzteillieferant.

Gegen Abwrackung an Stränden

Noch immer werden weltweit in den Häfen Bangladeschs, Indiens oder China die, nach Tonnen gemessen, meisten Schiffe zerlegt und für den Weiterverkauf vorbereitet. 71 Prozent des Gewichts aller Schiffe landen am Ende der Nutzungsdauer in Asien.

Das zeigt eine Untersuchung der NGO-Gemeinschaft "Shipbreaking Platform". Sie setzt sich vor allem gegen die Abwrackung an den Stränden ein, da durch die weiche Struktur des Sandes kein sicheres Arbeiten möglich sei. Zudem werden giftige Stoffe wie Asbest, Blei oder Schweröl in die Ozeane geschwemmt.

Ohne Schutzausrüstung

Die gefährlichen Schweiß- und Zerlegungsarbeiten werden vor allem von armen und schutzlosen Arbeitern durchgeführt. Ihnen fehlt meistens auch wichtige Schutzausrüstung: In Bangladesch arbeiten die Männer in den Werften barfuß, in Indien fehlen ihnen Masken zum Schutz der Atemwege.

Die Nationen, die im Jahr 2013 die meisten Schiffe außerhalb Europas zerlegen ließen, waren Griechenland, Deutschland und das Vereinigte Königreich. Mit einer Verordnung, die im Dezember 2013 in Kraft trat, will die Europäische Union dem einen Riegel vorschieben.

Demnach dürfen Schiffe ab einer gewissen Größe, die unter europäischer Flagge fahren, nur noch in Werften zerlegt werden, die von der Europäischen Union genehmigt wurden. Das Abwracken an Stränden ist vollständig verboten. Bis 2015 soll die Europäische Kommission über mögliche finanzielle Anreize entschieden haben. Eine Möglichkeit wäre, dass die "Abwracksünder" in einen Fonds einzahlen müssen.

Die "Shipbreaking Platform" kritisiert aber, dass die neue Verordnung nicht gegen die Registrierung europäischer Schiffe unter anderer Flagge vorgeht. 2013 traf das auf zwei Drittel aller Schiffe zu. (bbl, DER STANDARD, 11.7.2014)