Wien - Der Verfassungsgerichtshof hat erneut Maßnahmen zur Zusammenlegung von Bezirksgerichten in Oberösterreich aufgehoben. Diesmal sind zwei Sprengel-Veränderungen betroffen. Grund dafür ist eine Verfassungsbestimmung aus 1920, der zufolge sich die Grenzen von politischen Bezirken und Gerichtsbezirken nicht schneiden dürfen. Der Gesetzgeber kann das Gesetz bis 30. September 2015 reparieren.

Eine im April veröffentlichte Grundsatzentscheidung des Gerichtshofes hatte die früheren Bezirksgerichte Enns, Leonfelden und Pregarten, die in die Gerichte Steyr, Freistadt und Perg eingegliedert wurden. Nunmehr haben die Verfassungsrichter auch Anträgen der Bezirksgerichte Eferding und Urfahr stattgegeben. Das Bezirksgericht Peuerbach war in einer Verordnung 2012 aufgelöst und sein Sprengel zum Teil mit jenem des Gerichtes in Eferding zusammengelegt worden. Ebenso wurden Teile des Linzer Stadtgebietes in die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Urfahr - vormals Bezirksgericht Urfahr-Umgebung - übertragen. Auch in diesen beiden Fällen hob der Verfassungsgerichtshof die Bestimmungen der Verordnung mit der Begründung auf, dass das im "Übergangsgesetz" aus dem Jahr 1920 festgelegte "Schneideverbot" verletzt worden sei.

Die Regierung hat bis 30. September kommende Jahres Zeit, das Schneideverbot aus dem Übergangsgesetz zu entfernen. Ein erster derartiger Versuch von SPÖ und ÖVP ist Ende März an der fehlenden Zweidrittelmehrheit vorerst gescheitert: Weil FPÖ und Grüne nicht zustimmen wollten, wurde die Novelle von der Tagesordnung des Nationalrats genommen. (APA, 11.7.2014)