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Bei Bedrohung der nationalen Sicherheit muss in Großbritannien das Passwort verraten werden.

Foto: APA/EPA/Stratenschulte

Weil er das Passwort für seinen PC nicht der Polizei übergeben will, wurde ein 22-jähriger Informatikstudent zu sechsmonatiger Haft verurteilt. Ein Richter hatte die Herausgabe gefordert, dem kam der Student jedoch nicht nach, weshalb ihm nun die Haftstrafe droht. Der 22-Jährige soll 2012 telefonisch der Polizei in Northumbria gedroht haben, eine Cyberattacke durchzuführen. Diese trat dann tatsächlich in Form eines achtminütigen DDoS-Angriffs auf die Behörden-Website ein. Weiters soll der Student dazu aufgerufen haben, eine Kondolenz-Seite der Polizei zu verunstalten und die Behörde zu hacken.

50 Passwörter bereitgestellt

Laut dem Bericht der britischen Tageszeitung Chronicle wurde der 22-Jährige bereits im Jänner 2013 verhaftet. Den Drohanruf gab er daraufhin zu, sämtliche Zusammenhänge mit den Cyberangriffen stritt er jedoch ab. Ferner folgte eine Beschlagnahmung seines Rechners, der PC war jedoch soweit verschlüsselt, dass die Polizei diese nicht knacken konnte. Eine richterliche Anordnung zur Herausgabe des Passworts sollte den Zugriff auf den Rechner schlussendlich ermöglichen, der Student narrte die Behörde jedoch, indem er 50 Passwörter bereitstellte, die allesamt nicht funktionierten.

Droh-Mails verschickt

Im Oktober 2012 fiel der 22-Jährige der Polizei auf, damals kursierten E-Mails, die vor einem Amoklauf an der Universität Newcastle warnten. Diese konnten schlussendlich auf einen Server des verhafteten Studenten zurückgeführt werden, der Brite wurde jedoch vom Verdacht freigesprochen. Der Anwalt des 22-Jährigen gab nun an, dass sein Mandant sein Verhalten bedauere, ferner leide dieser unter Asperger-Syndrom, eine Form von Autismus.

Rechtlich gedeckt, falsch angewendet

Rechtlich gedeckt ist das Vorgehen laut heise.de vom “Regulation of Investigatory Powers Act 2000“ (Ripa). Dieser sieht vor, dass bei Bedrohung der nationalen Sicherheit die Passwortherausgabe erzwungen werden kann. Die britische Zeitung The Register streicht jedoch heraus, dass damit eigentlich Terrorismus und schwere Kriminalität bekämpft werden soll. In den USA entschied ein US-Bundesgericht übrigens Ende Juni ebenso, dass ein Verdächtiger von den Behörden zur Entschlüsselung eines beschlagnahmten Rechners gezwungen werden darf. (dk, derStandard.at, 12.07.2014)