Wien - Der Presserat hat am Montag in einer Aussendung zum wiederholten Male den Persönlichkeitsschutz von Verbrechensopfern eingemahnt. Anlass dafür war die Berichterstattung rund um die Ermordung eines 54-jährigen Grazers Ende Mai, bei der mehrere Medien teils sehr ausführlich die Tat sowie persönliche Einzelheiten über den Ermordeten geschildert hätten.

Die Veröffentlichung des vollen Namens sowie eines unverpixelten Fotos des Opfers sind dem Presserat zufolge Eingriffe in die Persönlichkeitssphäre, die es zu schützen gilt. Dieser Schutz gehe über den Tod hinaus, wie betont wird. Dementsprechend seien diese Veröffentlichungen "auch postmortal zu unterlassen". Da das Opfer außerdem an einer psychischen Erkrankung gelitten habe, sei es "als besonders schutzwürdig anzusehen".

Familiäre Hintergründe

Zu weit gingen dem Presserat auch Berichte über familiäre Hintergründe sowie eine mit der Erkrankung zusammenhängende Straftat, die der Ermordete vor mehreren Jahren verübt hat. Beides habe für den Fall "keine Relevanz". Verantwortungsvoller Journalismus müsse "immer die Folgen mitberücksichtigen und sorgfältig zwischen den Interessen des Opfers und der Angehörigen einerseits und dem Veröffentlichungsinteresse andererseits abwägen".

Durch die Berichterstattung sei darüber hinaus auch das Pietätsgefühl der Trauernden verletzt und die Trauerarbeit erschwert worden. (APA, red, 14.7.2014)