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Auch der kleine Trolley kann beim Fliegen Gebühren verursachen.

Foto: AP/Brinon

Wien - Fliegen in den Kurzurlaub nur mit Handgepäck kann teuer kommen, warnt der Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Eine aktuelle Erhebung der Konsumentenschützer zeigt, dass die zugelassenen Maße und die Gewichtsbeschränkungen bei den einzelnen Airlines stark auseinandergehen. Vorsicht ist auch bei Codeshare- und Umsteige-Verbindungen geboten.

Von sechs Kilogramm bis 23 Kilo

Während TUIfly und Sun-Air beim Handgepäck beispielsweise ein Gesamtgewicht von maximal sechs Kilo gestatten, gibt es bei easyJet und Iberia keine Beschränkungen. British Airways wiederum ist mit zwei Taschen zu je maximal 23 Kilo im Vergleich großzügig. "Bei der Mehrzahl der Fluggesellschaften liegt das Gewichtslimit bei rund acht Kilogramm", erklärt Barbara Forster vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ).

Auch bei den Abmessung fürs Handgepäck kann es kompliziert werden. Der internationale Luftfahrtverband IATA empfiehlt derzeit Maße von maximal 56 x 45 x 25 Zentimetern. Allerdings setzen nur wenige Fluggesellschaften diese Empfehlung eins zu eins um. Auf der sicheren Seite ist man in der Regel mit Gepäckstücken, die die Maße 55 x 40 x 20 Zentimeter nicht überschreiten.

Vorsicht bei "Codesharing"

Darüber hinaus mahnen die Konsumentenschützer zur Vorsicht, wenn sich zwei Fluggesellschaften einen Flug "teilen". Beim sogenannten "Codesharing" gelten nicht die Gepäcksbestimmungen der Fluggesellschaft, bei der gebucht wurde, sondern die jener Airline, die den Flug tatsächlich abwickelt. Zum Problem kann das Handgepäck auch bei Transitflügen werden, bei denen unterwegs auf eine andere Airline gewechselt wird, bei der dann andere Regeln gelten. (APA, 23.07.2014)