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Foto: AP/Matthias Schrader

Wien - Wenn der ORF-Chef mit dem Deal gut Wetter für seine Wiederwahl 2016 machen wollte: Nun erlebt Alexander Wrabetz ein Tief in den Beziehungen zum Reichweitenriesen Krone. Ein Tief, das über den Anlass - die Fußball-WM - hinaus anhält.

"Die Vorgangsweise des ORF ist schlicht skandalös", erklärt Anja Schmidt, Rechtschefin der Krone-Kurier-Tochter Mediaprint. oe24.at zeigte Szenen, obwohl nur die Krone Multimedia einen vom Weltfußballverband Fifa abgesegneten Vertrag mit dem ORF hatte. Die Fifa hat oe24 "abgemahnt" und eine Klage formulieren lassen, aber bisher nicht eingebracht. Die Krone Multimedia tat das vor Wochen. Den Antrag auf einstweilige Verfügung zog sie nach der Gegenäußerung zurück - die WM sei ja vorbei.

Im Hauptverfahren geht es um die Frage: Gilt für oe24.at das TV-Exklusivrechtegesetz, das TV-Sendern ohne Exklusivrechte Kurzberichte erlaubt? Die Krone argumentiert, sie hatte keine Exklusivrechte - nur als Einzige einen Vertrag mit Okay der Fifa.

"Elegante Lösung"

oe24.at erklärt, die Plattform sei als TV-Veranstalter bei der Medienbehörde gemeldet. Und ORF-Kommunikationschef Martin Biedermann habe den oe24-Chefs Wolfgang und Niki Fellner per Mail zu Kurzberichten versichert: "Wir würden euch dieses Recht in Form einer kurzen Vereinbarung einräumen. Ich denke, das ist eine sehr elegante Lösung."

Das war am 27. Mai. Da hat der ORF Österreich mitgeteilt, dass kein Fifa-approbierter Vertrag mehr zustande komme. "Um Klagen zu vermeiden, wurde uns von Herrn Generaldirektor Wrabetz persönlich die ausgiebigst mögliche Ausnutzung dieses Rechts auf Kurzberichterstattung angeboten", heißt es in einer Mail Wolfgang Fellners an den ORF.

Der ORF könne kein Recht auf Kurzberichte anbieten oder einräumen, erklärt Schmidt. Sie fasst den "skandalösen Vorgang" so zusammen: "Der ORF lizenziert, also verkauft Krone Multimedia die WM-Videos, und parallel dazu wird oe24.at vom ORF konkret angeleitet, wie das ORF-Bewegtbildmaterial unter - unseres Erachtens unberechtigter - Berufung auf das Kurzberichterstattungsrecht lizenzfrei und damit kostenlos genutzt werden kann." (Harald Fidler, DER STANDARD, 24.7.2014)