Kanzleileiter sind bei einem Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater für die Kanzleiorganisation und die Führung und fachliche Unterstützung des Assistenzteams verantwortlich, das in der Regel zwischen drei bis sieben Mitarbeiter umfasst. Sie koordinieren und optimieren die internen Abläufe und administrativen Tätigkeiten. Häufig betreuen sie zusätzlich die laufende Buchhaltung und Lohnverrechnung und leisten vorbereitende Arbeiten für die Bilanzerstellung.

Kanzleileiter verfügen in der Regel über eine kaufmännische Ausbildung, wie insbesondere Handelsakademie, Handelsschule oder eine kaufmännische Lehre. Ebenso zählen exzellente Englischkenntnisse in Wort und Schrift und ausgezeichnete EDV-Anwenderkenntnisse von MS-Office zum Standard. Idealerweise bringen die Kanzleileiter mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in anderen Kanzleien, etwa als Assistenzkraft, mit.

Hinsichtlich ihrer Persönlichkeit wird von Kanzleileitern Kommunikationsstärke und Kontaktfreudigkeit, Organisationsstärke und eine schnelle Auffassungsgabe erwartet. Sie zeichnet ein hohes Maß an Engagement und Teamorientierung aus. Ihre Arbeitsweise ist selbstständig, strukturiert und lösungsorientiert. Aufgrund der besonderen Vertrauensposition zählen Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Loyalität zu den kritischen Merkmalen eines Kanzleileiters.

Die durchschnittlichen Einkommen von Kanzleileitern, die nach etwa fünf Berufsjahren zum ersten Mal diese Funktion übernehmen, betragen 30.300 Euro brutto pro Jahr. Die Gehälter dieser Berufsgruppe liegen nach zehn bis 20 Berufsjahren im Schnitt bei 39.400 Euro. Erfahrene Kanzleileiter mit über 20 Jahren Berufserfahrung erzielen durchschnittliche Gehälter von 47.000 Euro brutto pro Jahr.