Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) feiert einen Erfolg. Er führte eine Verbandsklage gegen T-Mobile. Die Klage richtete sich gegen eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mobilfunkers, wonach Kunden im Fall einer vorzeitigen Vertragsauflösung neben der weiteren Zahlung der Grundentgelte und einer Rückverrechnung von Rabatten auch noch eine "Abschlagszahlung" von 80 Euro zu zahlen hätten.

"Diese Abschlagszahlungen haben nur einen Sinn: den Wechsel zu anderen Anbietern zu erschweren", sagte der Leiter des Bereichs Recht im VKI, Peter Kolba, laut Aussendung.

Klausel gesetzwidrig und nichtig

Der Oberste Gerichtshof (OGH) sah diese Klausel als gesetzwidrig und nichtig an. Ähnliche Klauseln dürfen damit in Zukunft nicht mehr verwendet werden. Bereits kassierte Abschlagszahlungen sind den Kunden auf Aufforderung zurückzuzahlen.

Grundentgelte

In der Mobilfunkbranche ist es üblich, Verträge mit Mindestlaufzeiten von bis zu 24 Monaten abzuschließen. Kunden können ihren Vertrag zwar dennoch vorzeitig auflösen, müssen jedoch damit rechnen, bis zum Ablauf der Vertragsbindung weiterhin Grundentgelte zu zahlen - ohne eine Leistung in Anspruch zu nehmen. Auch bereits gewährte Rabatte oder Gratishandys können anteilig rückverrechnet werden.

Rückzahlung

In den AGB von T-Mobile für die Marke Telering fand sich darüber hinaus noch folgende Klausel: "Weiters verrechnen wir Ihnen eine Abschlagszahlung von 80 Euro je aktivierter SIM-Karte für Vorteile (z. B. Endgerätestützung, Gesprächsgutschrift) die wir Ihnen bei Vertragsabschluss oder bei Abgabe eines weiteren Kündigungsverzichtes gewährt haben." Diese zusätzliche Vertragsstrafe ist für Kunden laut OGH gröblich benachteiligend und überraschend. Die Klausel ist daher gesetzwidrig und unwirksam. In der Vergangenheit rechtswidrig kassierte Beträge sind nach Aufforderung an die Kunden zurückzuzahlen, so der VKI in seiner Aussendung. (red, derStandard.at, 24.7.2014)