Protest gegen Uber

Das kalifornische Unternehmen Uber wird seinen Fahrvermittlungs-Dienst Uber Pop in Hamburg weiter anbieten – trotz einer Untersagungsverfügung der Stadt Hamburg. „Es wurde noch keine finale Entscheidung getroffen", sagte eine Unternehmenssprecherin dem Wall Street Journal Deutschland. „Uber wurde weder in Hamburg oder irgendeiner anderen europäischen Stadt verboten, wir sind komplett betriebsfähig", sagte die Sprecherin weiter.

Nicht betroffen von dem Verbot ist der Limousinendienst Uber Black

Hamburgs Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) hatte das seit 2009 bestehende Unternehmen zuvor per Untersagungsverfügung angewiesen, den sogenannten Dienst Uber Pop einzustellen. Das bestätigte eine Sprecherin der Stadt. Bei dem Dienst werden kurze Fahrten über eine Smartphone-App an Privatfahrer vermittelt. Zuvor hatte bereits das Manager Magazin darüber berichtet. Nicht betroffen von dem Verbot ist der Limousinendienst Uber Black.

„Die Vermittlung von Fahrten benötigt eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz", sagte die Sprecherin zur Begründung. Das Problem: Wer in Deutschland gegen Geld Personen befördern will, braucht einen Personenbeförderungsschein, den die Uber-Fahrer meist nicht besitzen, heißt es in der Untersagungsverfügung, die dem Wall Street Journal Deutschland vorliegt.

1.000 Euro pro Verstoß

Fahrer des Dienstes müssten nun eine Strafe in Höhe von 1.000 Euro pro Verstoß zahlen, sollten sie weiter Fahrten durchführen. Uber habe aber die Möglichkeit, gegen die Entscheidung innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch hat laut der Verfügung aber keine aufschiebende Wirkung.

Aus Unternehmenskreisen heißt es, dass Uber eventuelle Strafen für die Fahrer übernehmen werde. Offiziell wollte die Sprecherin das nicht bestätigen. „Wir werden zu unseren Fahrern stehen", sagte sie nur.

„Die Entscheidung der Hamburger Behörden ist nicht endgültig, definitiv oder bindend", sagte ein anderer Uber-Sprecher. „Wir stehen in kontinuierlichem, offenem Dialog mit allen Regulierern und werden jede anfängliche Entscheidung anfechten, die Uber darin einschränken soll, seine Technologieplattform und App Hamburger Bürgern anzubieten." Das Unternehmen fordere die Stadt auf, ihre Regulierung an das Smartphone-Zeitalter anzupassen.

Taxler vs. Uber

In ganz Europa setzen sich Taxifahrergesellschaften und Kommunen gegen die Konkurrenz durch neue Dienste wie Uber zur Wehr. Im vergangenen Juni streikten deshalb Taxifahrer in zahlreichen europäischen Metropolen. Uber-Konkurrent Wundercar war es von Hamburgs Wirtschaftsbehörde ebenfalls untersagt worden, den Dienst anzubieten. Das Hamburger Start-up knickte ein und ist inzwischen eine Mitfahrzentrale.

Die Monopolkommission begrüßt die Taxi-Konkurrenz dagegen und hatte sich Anfang des Monats positiv zu Uber und anderen Diensten geäußert, Taxifahrern Konkurrenz zu machen. Der Wettbewerb sei durch den Markteintritt von Unternehmen, die Mietwagen per Smartphone vermittelten, "intensiviert" worden. Um die positive Entwicklung nicht zu gefährden, solle die Regulierung des Mietwagenverkehrs angepasst werden. (Von STEPHAN DÖRNER, WSJ.de/derstandard.at, 24.7. 2014)